Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

esth  und  Verorduuigs  Bluii

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  27.

München,  den  22.  April  1918.
J  Inhalt:

Bekanntmachung  vom  17.  April  1918  wegen  Gewährung  von  Beihilfen  zu  den  Umzugskosten.  —  Bekanntmachung

  vom  18.  April  1918,  betreffend  Dienstwertzeichen  für  den  amtlichen  Verkehr.  —  Bekanntmachung
vom  19.  April  1918,  betreffend  vorübergehende  Anderung  des  §  56  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (Inhalt

des  Frachtbriefs).

Nr.  12213.
Bekanutmachung  wegen  Gewährung  von  Beihilfen  zu  den  Umzugskosten.

HSämtliche  fl.  Zivilstaatsministerien.

Vom  1.  Jannar  1918  an  bis  zur  Beendigung  der  Kriegsverhältnisse  kann  im  Falle
des  §  12  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  20.  November  1902  (GVl.  S.  712)  neben
der  dort  vorgesehenen  weiteren  Entschädigung  noch  eine  Beihilfe  gewährt  werden,  falls  sich
die  Höchstentschädigung  des  §  12  zur  Deckung  des  durch  die  Versetzung  verursachten  sonstigen
Aufwandes  infolge  von  Umständen  als  unzureichend  erweist,  die  mit  dem  Krieg  und  seinen
Begleiterscheinungen  ursächlich  zusammenhängen.

Ziffer  17  der  Ministerialbekanntmachung  vom  20.  November  1902  Nr.  27249
(FM.  Bl.  S.  361)  gilt  auch  für  die  Beihilfen.  Die  Verrechnung  der  Beihilfen  und  der
weiteren  Entschädigung  hat  ohne  Ausscheidung  auf  den  gleichen  Rechnungstitel  (Umzugskosten)
zu  erfolgen.

München,  den  17.  April  1918.

v.  Vandl.  v.  Thelemann.  v.  Brennig.  v.  Heidlein.  Dr.  v.  Kuilling.  Dr.  v.  Prettreich.
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