esth und Verorduuigs Bluii
für das
Königreich Bayern.
Nr. 27.
München, den 22. April 1918.
J Inhalt:
Bekanntmachung vom 17. April 1918 wegen Gewährung von Beihilfen zu den Umzugskosten. — Bekanntmachung
vom 18. April 1918, betreffend Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr. — Bekanntmachung
vom 19. April 1918, betreffend vorübergehende Anderung des § 56 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (Inhalt
des Frachtbriefs).
Nr. 12213.
Bekanutmachung wegen Gewährung von Beihilfen zu den Umzugskosten.
HSämtliche fl. Zivilstaatsministerien.
Vom 1. Jannar 1918 an bis zur Beendigung der Kriegsverhältnisse kann im Falle
des § 12 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. November 1902 (GVl. S. 712) neben
der dort vorgesehenen weiteren Entschädigung noch eine Beihilfe gewährt werden, falls sich
die Höchstentschädigung des § 12 zur Deckung des durch die Versetzung verursachten sonstigen
Aufwandes infolge von Umständen als unzureichend erweist, die mit dem Krieg und seinen
Begleiterscheinungen ursächlich zusammenhängen.
Ziffer 17 der Ministerialbekanntmachung vom 20. November 1902 Nr. 27249
(FM. Bl. S. 361) gilt auch für die Beihilfen. Die Verrechnung der Beihilfen und der
weiteren Entschädigung hat ohne Ausscheidung auf den gleichen Rechnungstitel (Umzugskosten)
zu erfolgen.
München, den 17. April 1918.
v. Vandl. v. Thelemann. v. Brennig. v. Heidlein. Dr. v. Kuilling. Dr. v. Prettreich.
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