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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Juni 1898. N 23.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung ; — Entlassung Seite 285 4. Militär-Wesen: Dritter Nachtrag zu dem Gesammt- Verzeichnisse de den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. 289
2. Kolonial-Wesen: Regelung der Rechtsverhältnisse und
die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Kiautschou: — 5. Zoll, und Steuer-Wesen: Neue Fassung der An-
merkung 4 zu dem Artikel „Oele“ des amtlichen Waaren-
Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands- Akten verzeichnisses zum Zolltarif — Ergänzung der Anlage A
seitens des richterlichen Beamten in Kiautschou; —
desgl. seitens des Civilkommissars daselbst 285 zum Schiffbau- Regulativ (Zollfreiheit der Schiffbau-Materialien.
3. Auswanderungs-Wesen: Ertheilung der Erlaubniß zur 6. Polizei- Wesen: Ausweifung von Ausländern aus dem
Beförderung von Auswanderern 288 Reichsgebiete 292
1. Konsulat- Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Agenten des Londoner Schiffs-Klassifikations.
Versicherungs-Instituts von Lloyds in Mahé, James Henry Brooks zum Konsul in Mahé (Seychellen)
zu ernennen geruht.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Aleppo, Joh. Jac. Zollinger, ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst ertheilt worden.
2. Kolonial = Wesen.
Regelung
der Rechtsverhältnisse und die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Kiautschon.
Zur Ausführung der Vorschriften der Kaiserlichen Verordnung vom 27. April 1898 (Reichs-
Gesetzbl. S. 173), betreffend die Rechtsverhältnisse in Kiautschou, wird auf Grund des §. 11 des Gesetzes,
betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), Folgendes bestimmt:
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