Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

D

-

—  292  —

5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Mai  d.  J.  beschlossen,  der  Anmerkung  4  zu  dem  Artikel
"Oele"  auf  Seite  315/316  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  folgende  neue  Fassung
zu  geben:

„Die  Denaturirung  von  Baum-,  Baumwollensamen=  und  Ricinusöl  hat  durch  Zusatz
von  1  kg  Terpentinöl,  100  g  Rosmarinöl,  250  g  Lavendel-,  Nelken-,  Bergamott-,  Pomeranzenoder
  Citronenöl,  1  kg  gewöhnliches,  stark  riechendes  Brennpetroleum,  3  kg  Kalilauge  vom
spezifischen  Gewicht  1,29  oder  3  kg  Natronlauge  vom  spezifischen  Gewicht  1,34  auf  brutto  100  kg
Baum-,  Baumwollensamen=  oder  Ricinusöl  —  diejenige  von  aus  meistbegünstigten  Staaten
eingehendem  Erdnuss-(Arachis-)Oel  durch  Zusatz  von  1  kg  konzentrirter  Schwefelsäure  oder
3  kg  Natronlauge  vom  spezifischen  Gewicht  1,34  auf  brutto  100  kg  Erdnussöl  —  zu  erfolgen.
Das  Denaturirungsmittel  ist  durch  Umrühren  mit  dem  Oele  gehörig  zu  vermischen;  Kalilauge
ist  in  heißem  Zustande  zuzusetzen.

Die  Denaturirung  ist  in  der  Regel  in  den  Geschäftsräumen  der  Antragsteller  vorzunehmen.


Auf  besondere  Erlaubniß  kann  die  Denaturirung  auch  durch  andere  Ingredienzien
bewirkt  werden.

Berlin,  den  28.  Mai  1898.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Koerner.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Mai  d.  J.  beschlossen,  schmiedeeiserne  verzinkte  Röhren
und  ebensolche  Muffenröhren  den  im  Verzeichniß  1  der  Anlage  A  zu  dem  Schiffbau-Regulativ  vom
17.  Juli  1889  —  Central-Blatt  1889  S.  431  —  aufgeführten,  speziell  nachweisbaren  metallenen  Gegenständen
  gleichzustellen.

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 



Name  und  Stand    Alter  und  Heimath      Datum
  Grund  Behörde,  welche  die  des

  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.


1.  2.  3  8.  4.  b.  6.

 

 

 

 

 

1. Martin  Chojnacki,
Arbeiter,

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs.

geboren  im  Jahre  1857  zu  Koszaly,  schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  125.  Mai  d.  J.
Kreis  Nieszawa,  Rußland,  russischer  (1  Jahr  Zuchthaus,  Regierungs-  Präsident
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom  zu  Bromberg,

28.  Mai  1897),

 

2.  Franz  Sosnovec,  geboren  am  27.  März  1864  zu  Pobepic,  Diebstahl,  Betrug,  Königlich  bayerisches  Be-7.  Mai  d.  J.
Schreiber,  Bezirk  Seléan,  Böhmen,  österreichischer  Landstreichen  (1  zirksamt  Donauwörth,

Staatsangehöriger,  Jahr  7  Monate
  Zuchthaus  und  27
Tage  Haft,  laut  Erkenntniß
  vom  26.
Oktober  1896),