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3. Militär Wesen.
Bekuanntmachung.
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In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D
der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Bl. S. 123) wird der auf die „Militär-
verwaltung“ bezügliche, durch Bekanntmachung vom 7. Januar d. J. (Central-Bl. S. 55) veröffentlichte
Abschnitt II abgeändert wie folgt:
II. Militärverwaltung.
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.)
1. Unter Ziffer 11 ist hinter „Kassensekretäre“ hinzuzufügen:
„Kassenkontroleur,".
2. Hinter Ziffer 20 ist als 20 a einzuschalten:
„Feldzeugmeisterei:
Registratoren bei der Central-Abtheilung, den Inspektionen der technischen Institute
der Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artilleriedepot-Inspektion.“
3. Ziffer 27. Statt „Druckergehülfen“ muß es heißen:
„Drucker und Setzer,“.
In demselben Verzeichniß unter Abschnitt
IV. Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung
sind die Stellen der „Packetträger, Stadtpostboten und Postboten“ zu streichen, da diese Amtsbezeichnungen
in Wegfall gekommen sind.
In dem durch Bekanntmachung vom 7. Januar d. J. (Central-Bl. S. 58) veröffentlichten Ver-
zeichnisse der Anstellungsbehörden ändern sich unter
„Militärverwaltung (a. Preußisches Kontingent)“
die auf die Kadettenanstalten bezüglichen Angaben, wie folgt:
Kadettenanstalten:
Spalte 2. Spalte 3.
„Subalternbeamte. Das Kommando des Kadettenkorps zu Berlin.
Unterbeamte. Das Kommando der betreffenden Anstalt.“
Berlin, den 8. Juli 1898.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rothe.