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4. Militär Wesen.
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Uauchtrags-Verzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 11. Mai 1888, Central-Blatt S. 249.)
Bemerkungen:
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a.) und Progymnasien (B. a. und C. a.) an Orten, an welchen sich
keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b., B. b. und c.
oder C.c. (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet,
sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und
nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit Fbezeichneken Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Geffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
Elsaß-Lothringen.
Saargemünd: Gymnasium (verbunden mit Real-Abtheilung) — bisher: Gymnasium, unter A. a. XXVI
des Hauptverzeichnisses.
c. Ober-Realschulen.
Königreich Preußen.
München-Gladbach: Ober-Realschule (bisher: Realschule, unter C. b. 1 des Hauptverzeichnisses).
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse
zur Darlegung der Befähigung nöthig ist.
c. Real-Progymnasien.
Königreich Württemberg.
Böblingen: Real-Lyzeum.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bezüglich der im Juli 1898 ab-
gehaltenen Versetzungsprüfung von Klasse VII nach Klasse VIII.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
a. Progymnasien.
Königreich Preußen.
Eschwege: Progymnasium (verbunden mit Realschule) — bisher: Progymnasium (verbunden mit Real-
Progymnasium), unter C. a. I des Hauptverzeichnisses.