Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Direktivbezirr Muster 5. 
Hauptamtsbezirk *êk 6 der Vorschriften u die Branntwein- 
Betriebsjahr 19 
Bemaischter Bottichraum und Alkoholausbeute in den Maischbottich- 
steuer entrichtenden Brennereien. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direktiv- 
behörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direktivbezirk zu beziehen. 
2. Brennereien, welche während des Betriebsjahrs verschtedenen Maischboltichsteuersätzen unterlegen haben, sind bei 
demjenigen Steuersatz unterzubringen, welcher am längsten angewendet worden ist. 
3. Die Alkoholmengen sind in vollen Heklolitern anzugeben. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter sind 
bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als ein volles Hektoliter an- 
zunehmen.
	        
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