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I. Geschäfte der streitigen G#e##richtsbarkeit.
A. Civilsacrkhen.
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Zahl.]Bemerkungen.
a) Zahl der Sachen:
Es sind im laufenden Jahre anhängig geworden:
1. Sühnesachen .
darunter Ehr-fachen .
2. Mahnsachen
3. Ordentliche Prozesse !)
4. Urkundenprozesse
darunter Wechselprozesse
5. Prozesse in Ehesachen)
6
Prozesse, welche die Feststellung des echtsverhaiimisses avishen Eltern und
Kindern zum Gegenstande haben
7. Entmündigungssachen . .
8. Prozesse in Entmündigungssachen")
9. Aufgebotsverfahren.
10. Arreste und einstweilige Verfügungen.)
11. Anträge außerhalb eines bei dem Gericht anhängigen Vechts sireits )
12. Vertheilungsverfahren 6)
13. Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens
14. Zwangsverwaltungen
15. Andere Anträge, betreffend Zwangsvolltrecung
b) Mündliche Verhandlungen:)
Zahl der mündlichen Verhandlungen in Sachen, die anhangis geworden sind
darunter kontradiktorische Verhandlungen .
I)EinfchließlichderimordentlichenVerfahrenanhängiggebliebenenUrkundenpkozesse(§.600C.P.O.).
IjDerBegrissderEheIachenbestimmtsichnach§§.606,639C.P.D.Demnachsindz.V.NechtöftrcitigkeitenüberRegulikang
des sogenannten Interimistikums hier nicht zu zählen.
3) D. h. Klagen wegen Ansechtung des Entmündigungsbeschlusses oder wegen Wiederaufhebung der Entmündigung (59. 661,
679, 6684, 686 C. P.O.).
!) a. Mehrere Anträge auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, die sich auf dieselbe Hauptsache
beziehen, werden mehrfach gezählt.
b. Es find auch solche Sachen hier zu zählen, in denen der Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen
Verfügung zurückgewiesen ist.
5) Ausschließlich der Rechtshülfesachen, die in dieser Uebersicht überhaupt nicht darzustellen sind.
4) Betreffend bewegliches Vermögen, insofern das Verfahren nicht (wie beim Konkurse, der Zwangsvollstreckung in unbeweg-
liches Vermögen, die bewegliche Gegenstände mit umfaßt) den Theil eines anderen selbständigen Verfahrens bildet.
7) Termine, in denen lediglich Enischeidungen verkündet worden sind, sowie andere Termine, die ohne mündliche Verhandlung
erledigt worden sind, werden nicht mitgezählt.