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II. Geschäfte der freiwilligen Gc erichtsbarkeit.
A. Vormundschaften B. Nachlaß- 0. Ein= D. Fälle der vorläufigen Verwahrung P. Sonstige
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Gerichtsbarkeit
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1)) Die Vormundschaften und Pflegschaften sind nach den Familien und nicht nach den einzelnen Mündeln zu zählen.