Contents : Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

194  Dr.  Horion

die  auf  dem  allgemeinen  Arbeitsmarkt  sich  in  weit  schwierigerer  Lage  als
beispielsweise  die  Beinbeschädigten  befinden.  Hier  liegt  eine  wichtige
organisatorische  Aufgabe  des  Arbeitsnachweises,  aber  auch  die  Notwendigkeit
eines  verständnisvollen  Mitwirkens  der  Arbeitgeber  vor,  daß  möglichst  alle
Stellen,  die  von  Schwerbeschädigten  versehen  werden  können,  auch  den
Schwerbeschädigten  vorbehalten  bleiben  und  nicht  mit  Gesunden  oder  Leichtbeschädigten
  besetzt  werden.  Nur  so  wird  es  gelingen,  alle  irgendwie  Erwerbsfähigen
  auch  in  befriedigender  Weise  unterzubringen.  Hiermit  ist  schon
hingewiesen  auf  die  letzte  Aufgabe  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge,  auf  die
Arbeitsvermittlung  (s.  Tr.  4).

C)  In  vielen  Fällen  ist  aber  doch  die  bisherige  Tätigkeit  nicht  ohne  weiteres
  fortzusetzen,  vielmebr  muß  eine  andere  Beschäftigung  gesucht  werden,
zu  der  dann  häufig  eine  besondere  Ausbildung  erforderlich  ist.  Dabei  ist
aber  in  erster  Linie  zu  versuchen,  an  den  bisherigen  Beruf  anzuknüpfen  und
die  darin  erworbenen  Kenntnisse  und  Erfahrungen  zu  verwerten.  Häufig
wird  es  sich  darum  handeln,  dem  Kriegsbeschädigten  das,  was  ihm  in  Zukunft
an  körperlicher  Leistungsfähigkeit  für  einzelne  Zweige  seines  bisherigen
Berufs  abgeht,  durch  größere  Geschicklichkeit  in  andern  Zweigen  oder  durch
bessere  theoretische  Ausbildung  zu  ersetzen.  Kann  der  Kriegsbeschädigte
seine  bisherige  Tätigkeit  nicht  fortsetzen,  so  wird  ihm  manchmal  eine  Ausbildung
  gegeben  werden  können,  um  ihn  wenigstens  einer  verwandten
Tätigkeit  zuzuführen.  Nur  äußerstenfalls  ist  ein  neuer  Beruf  zu  erlernen.
Jede  hiernach  erforderliche  Ausbildung  wird  von  der  Kriegsbeschädigtenfürsorge
  vermittelt,  die  nötigenfalls  auch  die  Kosten  hierfür  trägt.

Es  ist  beispielsweise  an  die  häufigen  Fälle  zu  denken,  in  denen  die
Bauhandwerker  infolge  von  Bein-  oder  Armbeschädigungen  die  praktische
Arbeit  nicht  mebr  in  der  bisberigen  Weise  ausüben  können  und  sich  nun
die  Fähigkeiten  zu  einer  mehr  aussichtführenden,  leitenden  oder  bureaumäßigen
  Tätigkeit  aneignen  müssen.  Oder  ein  Installateur,  der  nicht  mehr
praktisch  in  vollem  Umfange  arbeiten  kann,  wird  theoretisch  und  als  Zeichner
weitergebildet,  um  zur  Leitung  von  Montagen  oder  zu  Arbeiten  auf  dem
Installationsbureau  verwendet  zu  werden;  oder  ein  Kriegsbeschädigter,  der
bisher  einen  Beruf  ausgeübt  hat,  der  vieles  Gehen  erforderte  und  infolge
Beinbeschädigung  diesem  Berufe  nicht  mehr  nachgehen  kann,  erlernt  ein
im  Sitzen  auszuübendes  Handwerk  oder  wird  in  besonders  dafür  eingerichteten
Werkstätten  in  der  Bedienung  von  Spezialmaschinen  der  Großindustrie  (als
Dreher,  Fräser,  Hobler)  ausgebildet.  In  solchen  Werkstätten  werden  auch
ungelernte  Arbeiter  der  Großindustrie,  die  einzelne  Glieder  nicht  mehr
voll  gebrauchen  können  und  daher  als  ungelernte  Arbeiter  später  in  besonders
schwieriger  Lage  bei  der  Arbeitssuche  sein  werden,  zu  angelernten  Arbeitern
gemacht  und  an  entsprechenden  Stellen  beschäftigt.  Kriegsbeschädigte,
die  bisber  Fabrikarbeiter  oder  Bergarbeiter  waren,  aber  wegen  äußerer
oder  innerer  Leiden  ihre  frühere  Arbeit  nicht  wieder  aufnehmen  können,
jedoch  Lust  und  Meigung  zu  landwirtschaftlicher  Betätigung  haben,  können
landwirtschaftlich  oder  vor  allem  gärtnerisch  ausgebildet  werden  und  auf
diese  Weise  ihren  Unterhalt  finden.  Die  wenigen  Beispiele  geben  ein  kleines