Metadata : Die Epoche der Neueren Geschichte.

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(Xr.  7000.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  1.  Februar  1868.,  betweffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vdrrechte  an  den  Kreis  Mohrungen,  Regierungsbezirk  Königsberg,
  in  Bezug  auf  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chausseen  von
Mohrungen  nach  Liebstadt  und  von  Saalfeld  durch  die  Feldmark  Kuppen
zum  Anschluß  an  die  Güldenboden-  Saalfelder  Chaussee.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  der  Chausseen
im  Kreise  Mohrungen,  Regierungsbezirk  Königsberg,  1)  von  Mohrungen  nach
Liebstadt  und  2)  von  Saalzel  durch  die  Feldmark  Kuppen  zum  Anschluß  an  die
Güldenboden-Saalfelder  Chaussee  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem
Kreise  Mohrungen  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen
  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und
Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden
Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straßen.  Zugleich  will  Ich  dem  genannten
Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straßen
das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bessimmungen  des  für  die
Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben
  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die
Schebung  betreffenden  msttlichen  Vorschriften,  wic  diese  Bestimmungen  auf  den
Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen
die  dem  Chausseegeld.Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
wegen  der  Ehausseeolltet.  Berachen  auf  die  gedachten  Straßen  zur  Anwendung
ommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  1.  Februar  1868.

Wilhelm
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Redigirt  im  Böreau  des  Staats-Ministeriums.

Berlin,  Jedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Sofbuchdruckercn
(R.  v.  Decker).