Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

– 179 — 
Muster a. 
Bundesstaat )QD Abgegeben den kten 19 .-.. 
Haupt amtsbezirk Nr. (des Abfertigungsregisters). 
Unkhat. 
Anmeldung 
zur 
Getreide, 
Ausfuhr l # 6 . ! . 
Niederlegun von Miern * ffür welche ein Einfuhrschein 
in Anspruch genommen wird. 
  
D.Unterzeichnete erklär. hiermit, die nachstehend verzeichneten Mengen an... 
nach "en iglann, wer das E -Amit. versenden zu wollen, und n. für 
dieselben Einfuhrschein. und zwar 
über kg 
über kg 
über kg 2c. 
in Anspruch. 
  
Die nachstehend aufgeführten Kolli mit Getreide (Mühlenfabrikat , Malz) sind, sofern nicht der Anspruch 
auf Ertheilung eines Einfuhrscheins verloren gehen soll, dem -Amte zu bis zum 
mit unverletztem Verschlusse zur zungangeabferiun.. vorzuführen. 
„ den lien 19 
Vermerke über veränderte Bestimmung der Waare. 
Ich beantrage, diese Anmeldung hier zu erledigen. l Genehmigt. 
„den ten 19 , den..#en 19. 
· ...-Amt 
Ich beantrage, diese Anmeldung zum Zwecke der Eingetragen unter PWI. ds. 
Meiterversendung der Waare an Registers und auf das -Amt zu 
in auf ........ ....,unterErft1-cckungderGültigkeitsfrisi 
das -Amt zu bis msss. überwiesen. 
zu Überweisen.“) Verschlls 
„ den len 19 m *. den ...... ten . 19 ........ 
........................................... Amt 
  
  
. *) Der Ausstellung einer Annahmeerklärung seitens des Antragstellers (s. 24 des Begleitschein-Regulativs) bedarf 
es nicht. Das überweisende Amt trägt die überwiesene Anmeldung, falls bei demselben ein Empfangsregister über 
Getreide= 2c. Ausfuhranmeldungen nach Muster c geführt wird, in dises Register, und zwar in Spalte 1 bis 5, mit einer 
entsprechenden Bemerkung in Spalte 10, anderensalls aber nach der Bestimmung im §F. 26 des Begleitschein-Regulativs in 
das Begleitschein= Ausfertigungsregister ein und giebt dem Ausstellungsamte von der geschehenen Ueberweisung und der 
etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Miktheilung über die Erledigung der Anmeldung seitens des 
Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht. 
29
	        
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