Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Behandlung  d.  schriftlichen  Klassenarbeiten  b.  d.  höheren  Lehranstalten.  137

tafel  zu  verarbeiten.  Die  Schüler  sind  zur  sorgfältigen  Verbesserung
der  Fehler  anzuhalten;  die  Hefte  sind  regelmäßig  nachzusehen.  Eine
Zensierung  dieser  Übungsarbeiten  findet  nicht  statt.

Damit  der  Lehrer  Sicherheit  darüber  gewinnt,  in  wie  weit  die
Schüler  den  durchgenommenen  Lehrstoff  verstanden  und  sich  angeeignet
haben,  oder  ob  einzelne  Teile  noch  weiter  mit  ihnen  durchgearbeitet
und  befestigt  werden  müssen,  sind  in  größeren  Zeitabschnitten,  etwa
alle  4  bis  6  Wochen,  aus  dem  bis  dahin  gewonnenen  Sprachmaterial
Arbeiten  zusammenzustellen.  Die  Texte  sind  den  Schülern  im  Zusammenhang
  zu  diktieren  oder  hektographiert  in  die  Hand  zu  geben;
bei  der  Bearbeitung  ist  reichliche  Zeit  zu  gewähren.  Der  Termin  für
diese  Arbeiten  darf  nicht  vorher  angekündigt  werden,  damit  eine  besondere
  Vorbereitung  dafür  möglichst  verhindert  wird.  In  diesen  zu
zensierenden  Klassenarbeiten  ist  eine  Häufung  grammatischer  Schwierig-=keiten
  und  absonderlicher  Wendungen  und  Konstruktionen  zu  meiden.
Wenn  der  Schüler  den  vom  Lehrer  beabsichtigten  Ausdruck  nicht  trifft,
aber  einen  solchen,  der  sich  im  Sinne  der  fremden  Sprache  rechtfertigen
  läßt,  so  ist  ihm  deshalb  kein  Fehler  anzurechnen.  Bemerkt
der  Lehrer  bei  der  Korrektur,  daß  ein  erheblicher  Teil,  etwa  ein
Viertel,  der  Arbeiten  der  Klasse  geringer  als  genügend  ausgefallen
ist,  so  hat  er  von  der  Zensierung  dieser  sämtlichen  Arbeiten  abzusehen.

Die  schriftlichen  Klassenarbeiten  im  Rechnen  und  in  der  Mathematik,
  sowie  die  orthographischen  und  stilistischen  deutschen  Klassenübungen
  auf  der  unteren  und  mittleren  Stufe  sind  in  entsprechender
Weise  zu  behandeln.

Die  Bestimmungen  der  Lehrpläne  über  die  schriftlichen  Hausarbeiten
  bleiben  unberührt  (vgl.  auch  Dienstanweisung  II,  2).

Den  Lehrern  wird  aus  dieser  Art  der  schriftlichen  Klassenübungen
  eine  größere  und  verantwortlichere  Aufgabe  erwachsen.  Ich
vertraue  darauf,  daß  sie  sich  ihr  gern  unterziehen  werden,  und  bemerke
  schließlich,  daß  durch  diese  Anderung  der  Lehrpläne  keine  Herabsetzung
  der  Anforderungen  beabsichtigt  ist,  sondern  ein  besserer  Weg
gesucht  werden  soll,  um  die  Schüler  zur  Sicherheit  in  der  Anwendung
des  Gelernten  und  Erarbeiteten  zu  führen  und  sie  zu  gewissenhafter
und  erfolgreicher  Arbeit  anzuleiten.

Der  Minister  der  geistlichen  und  Unterrichts-Angelegenheiten
von  Trott  zu  Solz.

An
die  Königl.  Provinzialschulkollegien.
UII  2338.