Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

263 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
ilitär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
l. 
2. 
1 
— 
.Strahenbahn 
XIX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckiichen Gebicle 
stationirten Personals). 
Lübeck- Büchener Eisenbahn für 
die Zweigbahn Lübeck-Trave-- 
munde. 
Kaysersberger Thalbahn (Colmar- 
Kapsersberg-Schuierlach). 
Colmar - Winzen- 
heim. 
Straßenbahn von Erstein (Rhein- 
straße) nach Erstein (Reichseisen. 
babnbof). 
. Smahenbahn Mülhausen-Ensis= 
heim. 
Straßenbahn Mülhausen . Ill- 
zach -Wittenheim. 
Straßenbahn Mülhausen- Pfa- 
statt. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Markolsheim mit Abzweigung von 
Boefzheim nach Rheinau. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Truchtersheim. 
  
Statiensverwalter, Stations. 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
Bahnhoksvorsteher in Trave- 
münde, Telegraphisten, 
Weichensteller, Bahnwärter, 
Schaffner, Nachtwächter. 
  
35 Jahre. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
Direktion der Lübeck-Büchener 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
  
XX. Elfaß-Lothringen. 
Unterbeamte, soweit die- 
selben einer technischen Aus- 
ildung nicht bedürfen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu l. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
— 
" 
Wie zu 
  
  
40 Jahre. 
10 
40 
40 
40 
40 
40 
10 
  
Vorstand der Kaysersberger 
Thalbahn-Aktiengesellschaft 
zu Colmar i. Elf. 
Straßburger Straßenbahn. 
gesellschaft zu Straßburg 
i. Els. 
Vorstand der Straßenbahn- 
gesellschaft Mülhausen- 
Ensisheim-Willenheim zu 
Mülhausen i. Els. 
Straßburger Straßenbahn- 
W zu Straßburg 
l. El. 
— 
  
  
Nach einer Perein- 
barung mit der 
Großbergoglich 
oldenburyischen 
Reglerung vom 
Oktober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Siellen in 
eine Bekannt= 
machung des 
Großherzoglich 
alenbos ten 
Staateministeri- 
ums mit ausge- 
nommen und zwar 
mit dem Zusatze: 
zuzwei Dritt- 
theilen den Mi- 
liläranwärtern 
vorbehalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.