Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

263 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
ilitär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
l. 
2. 
1 
— 
.Strahenbahn 
XIX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckiichen Gebicle 
stationirten Personals). 
Lübeck- Büchener Eisenbahn für 
die Zweigbahn Lübeck-Trave-- 
munde. 
Kaysersberger Thalbahn (Colmar- 
Kapsersberg-Schuierlach). 
Colmar - Winzen- 
heim. 
Straßenbahn von Erstein (Rhein- 
straße) nach Erstein (Reichseisen. 
babnbof). 
. Smahenbahn Mülhausen-Ensis= 
heim. 
Straßenbahn Mülhausen . Ill- 
zach -Wittenheim. 
Straßenbahn Mülhausen- Pfa- 
statt. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Markolsheim mit Abzweigung von 
Boefzheim nach Rheinau. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Truchtersheim. 
  
Statiensverwalter, Stations. 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
Bahnhoksvorsteher in Trave- 
münde, Telegraphisten, 
Weichensteller, Bahnwärter, 
Schaffner, Nachtwächter. 
  
35 Jahre. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
Direktion der Lübeck-Büchener 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
  
XX. Elfaß-Lothringen. 
Unterbeamte, soweit die- 
selben einer technischen Aus- 
ildung nicht bedürfen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu l. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
— 
" 
Wie zu 
  
  
40 Jahre. 
10 
40 
40 
40 
40 
40 
10 
  
Vorstand der Kaysersberger 
Thalbahn-Aktiengesellschaft 
zu Colmar i. Elf. 
Straßburger Straßenbahn. 
gesellschaft zu Straßburg 
i. Els. 
Vorstand der Straßenbahn- 
gesellschaft Mülhausen- 
Ensisheim-Willenheim zu 
Mülhausen i. Els. 
Straßburger Straßenbahn- 
W zu Straßburg 
l. El. 
— 
  
  
Nach einer Perein- 
barung mit der 
Großbergoglich 
oldenburyischen 
Reglerung vom 
Oktober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Siellen in 
eine Bekannt= 
machung des 
Großherzoglich 
alenbos ten 
Staateministeri- 
ums mit ausge- 
nommen und zwar 
mit dem Zusatze: 
zuzwei Dritt- 
theilen den Mi- 
liläranwärtern 
vorbehalten.