Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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2. Zoll= und Steuer--Wesen. 
Zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 wird hierdurch auf Grund des Bundes- 
rathsbeschlusses vom 10. März 1882 — Central-Blatt Seite 107 — Folgendes bestimmt: 
Die Entrichtung der Reichsstempelabgabe für Loose und Spielausweise (§. 25 des Gesetzes) 
kann auch durch Entwerthung von Stempelmarken bewirkt werden, welche den in Ziffer 16 
der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze beschriebenen, für die Abgabenentrichtung gemäß 
Tarifnummer 4a bestimmten Marken entsprechen, außerdem aber in schwarzem Aufdruck den 
Buchstaben „L“ tragen. Auf die Entwerthung finden die Vorschriften der Ziffer 17 Abs. 2 ff. 
a. u. O. sinngemäße Anwendung. 
Die Verwendung der Marken an Stelle der Einzahlung des Sleuerbetrags darf nur 
mit Genehmigung des Hauptamts des Bezirkes oder der sonst mit der Erhebung der Stempel- 
abgabe beauftragten Amtsstelle und nach näherer Anleitung dieser Behörden erfolgen. Die 
Genehmigung ist nur solchen Personen zu ertheilen, welche sich verpflichten, über den Vertrich 
der Loose u. s. w. Anschreibungen nach Anweisung der genannten Behörden zu führen und 
die bezüglichen Schriftstücke den Beamten der Steuer-Verwaltung auf Erfordern zur Einsicht 
vorzulegen. 
Berlin, den 9. Januar 1900. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Freiherr v. Thielmann. 
  
3. Marine und Schiffahrt. 
  
Die Führung der Schiffsregister für die im Herzogthum Oldenburg heimathberechtiglen Kauffahrteischiffe 
ist vom 1. Januar 1900 ab von dem Großherzoglich oldenburgischen Staatsministerium, Departement des 
Innern, in Oldenburg auf die Großherzoglichen Amtsgerichte in Oldenburg, Varel, Brake und Friesoythe 
übergegangen. 
  
4. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
SName und Siand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum 
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# 4 der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses 
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1. 2. — 8. 4. 6. 6. 
  
  
  
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs. 
I.) Gustanv Anker- lgeboren am 14. September 1847 zul Landstreichen und Kaiserlicher Bezirks- 4. Januar 
buem, ehemaliger, Bergen, Norwegen, Betlein, „Präsident! zu Straßburg, d. J. 
eahrer, s 
2. Karoline Bar- geboren im Jahre 1879 zu Nieder-Kurz-Landstreichen und Königlich preußischer 9. November 
binski, Zigeuncrin, wald, Bezirk Bielitz, Oesterreichisch) Diebstahlsbegün= Regierungs-Präsident. J. 
ledig, # Ferlelen, österreichische Staatsange- stigung, zu Oppeln, 
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