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5. Soweit der nach Ziffer 2 ertheilte Rücksendungsnachweis Menge und Gattung der Güter
nicht so genau bezeichnet, daß hiernach die Einreihung der Waaren unter eine statistische
Nummer erfolgen kann, auch der Grenzeingangsdeklarant nicht zur sofortigen Ergänzung der
erforderlichen Daten im Stande ist, kann die Ablassung der Güter in den freien Verkehr
dennoch gemäß Ziffer 4 erfolgen. Die Ergänzung der statistischen Angaben erfolgt nach den
Vorschriften im §. 1 Abs. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik
des Waarenverkehrs.
Berlin, den 28. Mai 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.
Der Firma Haas & Cie. in Mannheim (Central-Blatt für 1888 S. 2) ist die Erlaubniß ertheilt worden,
Holzgeist und Pyridinbasen, die zur Branntweindenaturirung dienen sollen, nach amtlicher Untlersuchung
und Verschlußanlage an andere Gewerbtreibende abzugeben.
.
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Großherzoglich badischen Finanzrath Rheinboldt
in Magdeburg, ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden der Titel Geheimer
Finanzrath verliehen worden.
Dem Stationskontroleur, Großherzoglich hessischen Regierungsassessor Schäfer in Emmerich, ist von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein der Rang eines Obersteuer-
inspektors unter Ernennung zum Oberzollinspektor und unter Belassung des Titels Regierungsassessor
verliehen worden.
3. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter
Lauf- und Heimath Grund Behoͤrde, welche die Datum
ende Ausweisung des
der Bestrafung. Ausweisungs-
Nr. der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs.
1. Johann Kupka, geboren am 2. Mai 1841 zu Tabor, versuchter einfacher Königlich bayertsches 8. Mai
Schuhmacher, Bezirk gleichen Namens, Böhmen, Diebstahl im Rück- Bezirksamt Bamberg II, d. J.
österreichischer Staatsangehöriger, falle (3 Jahre Zucht-
haus, laut Erkennt-
niß vom 5. Mai
1897),
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