Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

— 355 — 
95. Der Uebersicht A für das 1. bis 4. Vierteljahr 1900 ist noch eine Nachweisung der Ein- 
nahme und Ausgabe von Reichsstempelmarken und Vordrucken zu Schlußnoten nach dem bisherigen 
Muster beizufügen. 
96. Der Reichskanzler wird ermächtigt, nach Maßgabe des hervortretenden Bedürfnisses die vor- 
stehenden Bestimmungen, soweit sie die. Form der Erhebung der Stempelabgaben, insbesondere auch die 
Anfertigung der Stempel und Stempelzeichen sowie die Herstellung und den Vertrieb gestempelter Vordrucke, 
die Anmeldung und die Abstempelung von Urkunden und Vordrucken und die Registerführung betreffen, 
abzuändern oder zu ergänzen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.