1218
1219
1220
15. Mai.
16. Mai.
22. Mai.
29. Mai.
11. Mai.
23. Mai.
26. Mal.
190
Preußen ablaufen und erziehen will, durch Geldbeiträge
zu unterstützen. Cod. d. Pr. I. 5.
Hon orius III. mahnt die Gläubigen, den B.
Christian zur Gründung von Pr. Knabenschulen
und zur Loskaufung der Mädchen mit Geldsteuern
zu unterstüten. C. d. Pr. I. 12.
Honorius III. ermächtigt den B. Christian, den
Verkauf von Eisen. Waffen und Salz an die heidn.
Preußen unter Strase des Bannes zu verbicten.
Cod. d. Pr. I. 10.
Honorius III. verbietet denen, die eine Kreuzsahrt
nach Pr. zum Schut des B. Christian unterneh.
men, aufs Strengste, sich dort eine Herrschaft zu
gründen, oder auch nur das Gebiet ohne den Willen
des B. von Preußen zu betreten und etwas
Eigenmächtiges darin vorzunehmen; Jeden, der
dem zuwiderhandle, könne der Bischof mit dem
Banne bestrafen. C. d. Pr. I. 6. — Urk. 8 a.
Honorius III. verleiht dem Bischof Christian von
Preußen das Privilegium, daß Niemand von denjenigen
seiner Besitzungen, welche etwa in einem
fremden Sprengel lägen, den Zebuten fordern
dürse. C. d. Pr. I. 11.
Honorius III. bestätigt dem B. Christian von
Preußen die ihm von Herzog Wladislaw von Kalisch
gemachte Schenkung des Dorfes Cecowiz.
C. d. Pr. I. 7.
Honorlus III. entbindet den Exrzbischof von Gnesen
seines Legatenamtes (1211½ in Preußen.
C. d. Pr. I. 13.
Honorius III. beauftragt den Bischof Christian
von Preußen, in seinem Namen den Rücktritt des
altersschwachen Bischofs von Camin und die Wahl
seines Nachfolgers anzuerdnen. Geh. Archiv,
Päpftl. Cepieb. n. 18. N. Cod. Pom. dipl. I.
124. — Urk. 8 b.
HonoriuslIl. gibt dem B. Christian von Preußen
die Vollmacht, zu der Heirath des Fürsten Otto
von Lüneburg und der Tochter des Markgrasen
Albrecht von Brandenburg die nöthige Dispens
zu ertheilen. C. d. Pr. I. 14.
Viterbo. Honorius III. ermuntert die Neophyten Christians
zur Standhastigkeit, bedauert, wegen der Gefahr