Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  7.,  193

Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  veröffentlicht  eine  Liste  von  13  französischen
Offizieren,  die  in  einem  Zeitraum  von  nicht  ganz  zwei  Monaten,  nämlich
vom  22.  September  bis  17.  November,  aus  Deutschland  ausgewiesen  worden
sind.  Sämtliche  genannte  Offiziere  hatten  angegeben,  daß  sie  nach  Deutschland
  gekommen  wären,  um  dort  „Sprachstudien“  zu  machen,  und  sämtliche,
mit  einziger  Ausnahme,  hatten  sich  zu  dem  Zwecke  in  Sachsen,  Hessen,
Bayern  und  in  den  Rheinprovinzen  niedergelassen.  Die  „Nordd.  Allg.  Ztg.“
begleitet  die  Veröffentlichung  dieser  Liste  nach  mit  folgenden  Bemerkungen:

„Die  französischen  Offiziere,  die  wir  namhaft  gemacht  haben,  sind
keine  Mythen;  sie  gehören  ohne  Ausnahme  der  aktiven  Armee,  dem  54.,  67.,
144.,  56.,  63.  und  85.  Infanterieregiment,  dem  31.  Artillerieregiment,  dem
Jägerbataillon,  einer  von  ihnen,  Herr  Vittu  de  Kerraoul,  dem  Generalstabe
des  4.  Korps  an.  Auch  Oberst  Stoffel  ist  neben  diesen  wissensdurstigen
Mitgliedern  der  Armee  zu  nennen,  nur  daß  der  ehemalige  Militärattaché  in
Berlin  nicht  seine  gute  Kenntnis  des  Deutschen  auffrischen,  sondern  in  der
Nähe  der  Grenze  historische  Studien  über  Cäsars  Krieg  gegen  die  Germanen
vornehmen  wollte.  Herr  Oberst  Stoffel  und  seine  jüngeren  Kameraden  sind
höflichst  gebeten  worden,  ihre  Geschichts=  und  Sprachforschungen  auf  anderem
Boden  anzustellen,  als  auf  dem  deutschen.  Deutschen  Offizieren  in  Frankreich
  würde  es  unter  ähnlichen  Verhältnissen  wie  den  Studenten  in  Belfort
ergangen  sein,  und  sie  würden  von  Glück  zu  sagen  haben,  wenn  sie  den
Wutausbrüchen  des  französischen  Pöbels  mit  heiler  Haut  entgangen  wären.
Französische  Offiziere  find,  wie  wir  wissen,  von  maßgebender  Seite  darauf
aufmerksam  gemacht  worden,  daß  ihre  Anwesenheit  in  Deutschland  nicht  erwünscht
  ist.  Wir  hoffen,  sie  werden  sich  diesem  berechtigten  Wunsche  in
Zukunft  gefügiger  zeigen,  als  dies  seither  geschehen  ist."

7.  Dezember.  (Reichstag.)  Fortsetzung  der  Generaldebatte
über  das  Alters=  und  Invalidenversicherungsgesetz.

Der  Vertreter  der  nationalliberalen  Partei,  Abg.  Dr.  Buhl,  stellt
sich  im  großen  Ganzen  auf  denselben  Standpunkt,  welchen  Staatssekretär
v.  Bötticher  vertreten,  indem  er  das  beste  für  die  Vorlage  aus  den  Beratungen
der  für  dieselbe  zu  wählenden  Spezialkommission  erhofft.  Völlig  unberechtigt
  sei  es,  den  vorgelegten  Entwurf  als  eine  Art  erweiterter  Armenpflege
zu  charakterisieren.  In  jedem  Falle  müsse  das  Gesetz  zu  Stande  kommen,
es  werde  sicherlich  zur  Förderung  des  sozialen  Friedens  erheblich  beitragen.
Abg.  Hitze  (Zentrum)  schließt  sich  diesem  Wunsche  an,  gibt  aber  zu,  daß  die
Vorlage  in  vieler  Hinsicht  verbesserungsfähig  sei.

Abg.  v.  Helldorf  (deutschkons.)  ist  der  Ansicht,  daß  in  den  hauptsächlichsten
  Punkten  die  Regierung  das  Richtige  getroffen  habe.  Besonders  sei
dies  hinsichtlich  der  Verteilung  der  Lasten  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern
  der  Fall.  Abg.  Schrader  (freis.)  erklärt,  die  Gesamtstellung  der
deutsch-freisinnigen  Partei  dem  Gesetzentwurf  gegenüber  behalte  er  sich  bis  zu
dem  Zeitpunkte  vor,  wo  derselbe  seine  schließliche  Gestaltung  werde  erhalten
baben.  Der  Redner  wandte  sich  gegen  das  Prinzip  des  Reichszuschusses  und

berief  sich  in  dieser  Beziehung  auf  eine  abfällige  Äußerung  des  früheren
Abgeordneten  und  jetzigen  badischen  Gesandten  Freiherrn  v.  Marschall.  Auch
die  Einrichtung  des  obligatorischen  Quittungsbuches  verwarf  er  und  widersprach
  dem  Vorschlage  der  Reichsversicherungsanstalt,  als  auch  der  Berufsgenossenschaft
  als  Träger  der  Altersversicherung.  Er  resumiert  sich  schließlich
  dahin,  daß  das  Gesetz,  statt  den  sozialen  Frieden  zu  fördern,  im  Gegenteil
  neue  Unzufriedenheit  nähren  würde.  Abg.  Leuschner  (Reichspartei)
nennt  diese  pessimistische  Auffassung  völlig  unbegründet  und  deckt  sich  in  seinen
Ausführungen  im  ganzen  mit  den  gestrigen  des  Staatssekretär  v.  Bötticher.
Europ.  Geschichtskalender.  XXIX.  Bd.  13