_-ı) —
trages vor uns. Neben der Zusicherung aller früheren
Handelsvorrechte wird Venedig für berechtigt erklärt,
alle drei Jahre einen neuen Konsul für den Bereich von
Konstantinopel zu ernennen. Auch hier sehen wir bereits
den Grundsatz verwirklicht, dass gegen keinen Venezianer
ein Prozess geführt werden darf ohne Anwesenheit
seines Konsuls. Ferner darf kein Venezianer für
die Schulden seiner Landsleute haftbar gemacht werden
und war es den türkischen Behörden verboten, sich in
Streitigkeiten zwischen Venezianern einzumischen. Auch
eine gegenseitige Auslieferungspflicht wurde vereinbart
und das gewohnheitsmässige Strandrecht (d. h. Strandraub)
für unstatthaft erklärt. Wie wir jedoch bereits an
anderer Stelle ausführten, sank währenddessen die politische
Bedeutung Venedigs immer mehr und das allgemeine
Interesse wandte sich zwei neuen Angelpunkten der
Weltpolitik zu, nämlich Frankreich und dem Habsburger
Weltreiche.
Die Verträge mit Frankreich.
Die gleichen Gründe, die die italienischen Staaten
veranlassten trotz der päpstlichen Bannstrahlen mit den.
Moslems Handel zu treiben, waren es auch, die die
anderen europäischen Nationen ihr Augenmerk auf den
Orient richlen lies. Ausbau des Handels und Schutz
der Iiteressen seiner Untertanen veranlassten den französischen
Staat, mit seiner ganzen Machtfülle, seinen Untertanen
an die Seite zu treten. Neben diesen wirtschaftlichen
Erwägungen war jedoch ein Hauptbeweggrund
für diesen französischen Schritt die damalige politische
Lage. Um diese zu verstehen, müssen wir einen Blick
auf die Geschichte des 16. Jahrhunderts werfen.
Suleiman Il, war einige Monate nach der Thronbesteigung
Karls V., des erbitterten Feindes Franz I.,
zur Herrschaft gelangt. Unter seiner Leitung erreichte
das türkische Reich den Höhepunkt seiner Macht und
die Türken waren damals durch den Besitz Ungarns und
Ihren Einfall in Oesterreich die furchtbarsten Gegner
Karls V., der sich gezwungen sah, zur Rettung der österreichischen
Hauptstadt ins Feld zu ziehen. Zu gleicher
Zeit bedrohte der Korser Barbarossa mit seinen Flotten
die Handelsschiffahrt des Mittelmeeres. Nach dessen
Vernichtung zog Karl V. gegen Algier und Tunis und
liess gleichzeitig Franz 1. durch einen Sondergesandten
auffordern, seinen Besitz nicht anzutasten, da er für die