Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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bei den E der Behörden, an heiche die 
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Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde emerkungen. 
  
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
V. Ministerium für Handel und Gewerbe. 
Bei Zisser # 
Handels= und Gewerbeverwaltung 2c.: 
(Central-Blatt 1895 S. 403/404 und 1899 S. 141) 
hat der Absatz 3 zu lauten: 
Hafenmeister, 
Bei den Stellen 
Unlere Schiffahrls- 
beamte 
ist in der Klammer vor „Hafenpolizeisergeanten" 
Hinzuzuseßen: 
(Hasenpolizeiwachtmeister). 
und Hasenpolizei- 
  
ausschließlich mil 
Ausnahme derselbsl- 
ständigen Hafenvor= 
sleherstellen zu Har- 
burg, Geestemünde, 
Emden und Leer, 
sowie der Hafen-- 
inspeklorstellen in 
Danzig, Stettin und 
Kiel. 
Oberpräsident zu Breslau, 
Regierungspräsidenten zu 
Königsberg, Stralsund, 
Merseburg, Schleswig und 
Siade. 
  
VIII. Ministerium für Landwirkhschaft, Domänen und Forsten. 
(Central-Blalt 1895 S. 407/40.) 
Unter Ziffer 5 
Thierärztliche Hochschulen 
ist in der 4. Zeile zu setzen: 
Oekonomieinspekloren. 
Bei Zisser 6 
Meliorations= und Deichbeamte 
sind zu streichen: Dammmeister, 
nachzutragen: Dünenausseher, Strommeisler. 
Die Ziffer 9 
Forstverwaltung 
erhält solgende Fassung: 
a) Forstkossen. 
(Siehe Bemerkungsspalie.) 
b) Hausmeister und Pedelle bei den König- 
lichen Forstakademien zu Eberswalde 
und Münden. 
  
Direkloren der Königlichen 
Forstakademien. 
  
  
Zua) Die etatsmäßtgen 
Stellen der Königlichen 
Forstratterendame, 
ind für die aus dem 
Militärstande hervo#- 
gegangenen Beamten, 
wenn sie dle erlorder. 
liche Befätzigung be. 
sizen, in gleicher 
Weise wie für die aus 
dem Cioi#stande her- 
vorgegangenen cr- 
reschdar. 
Die Stellen werden bei 
eintretender Erled' 
  
gung ausgeschrieben. 
70“
	        
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