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bei den E der Behörden, an heiche die
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Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde emerkungen.
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
V. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei Zisser #
Handels= und Gewerbeverwaltung 2c.:
(Central-Blatt 1895 S. 403/404 und 1899 S. 141)
hat der Absatz 3 zu lauten:
Hafenmeister,
Bei den Stellen
Unlere Schiffahrls-
beamte
ist in der Klammer vor „Hafenpolizeisergeanten"
Hinzuzuseßen:
(Hasenpolizeiwachtmeister).
und Hasenpolizei-
ausschließlich mil
Ausnahme derselbsl-
ständigen Hafenvor=
sleherstellen zu Har-
burg, Geestemünde,
Emden und Leer,
sowie der Hafen--
inspeklorstellen in
Danzig, Stettin und
Kiel.
Oberpräsident zu Breslau,
Regierungspräsidenten zu
Königsberg, Stralsund,
Merseburg, Schleswig und
Siade.
VIII. Ministerium für Landwirkhschaft, Domänen und Forsten.
(Central-Blalt 1895 S. 407/40.)
Unter Ziffer 5
Thierärztliche Hochschulen
ist in der 4. Zeile zu setzen:
Oekonomieinspekloren.
Bei Zisser 6
Meliorations= und Deichbeamte
sind zu streichen: Dammmeister,
nachzutragen: Dünenausseher, Strommeisler.
Die Ziffer 9
Forstverwaltung
erhält solgende Fassung:
a) Forstkossen.
(Siehe Bemerkungsspalie.)
b) Hausmeister und Pedelle bei den König-
lichen Forstakademien zu Eberswalde
und Münden.
Direkloren der Königlichen
Forstakademien.
Zua) Die etatsmäßtgen
Stellen der Königlichen
Forstratterendame,
ind für die aus dem
Militärstande hervo#-
gegangenen Beamten,
wenn sie dle erlorder.
liche Befätzigung be.
sizen, in gleicher
Weise wie für die aus
dem Cioi#stande her-
vorgegangenen cr-
reschdar.
Die Stellen werden bei
eintretender Erled'
gung ausgeschrieben.
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