Literarische Anzeige. 191
als der Umstand, dah ein Betheiligter bei dem Liquidationsgeschäfte
gänzlich übergangen wurde. Im Weiteren
aber dürfte es trotz der nicht unerheblichen Gegengründe,
mit welchen der Verfasser seine Ansicht unterstützt, nicht
richtig seyn, die Gültigkeit des Katasters von der Legalität
aller Vorverhandlungen der Liquidität, aus denen ein
Katastervortrag entspringt, abhängig zu stellen. Einmal
streitet hiergegen die Absicht des Gesetzes, einen sichern
Besitzstand herzustellen und fernere Streitigkeiten möglichst
im Keime zu Lunterdrücken. Diese Absicht des Gesetzes
würde durch das Zurückgehen auf die Liquidationsverhaudlungen
zum größeren Theile vereitelt. Es widerstreitet
ferner das. Prinzip des fingirten Verzichtes auf
alle Erinnerungen, worauf die gesetzliche Güleigkeit des
Katasters wesenklich beruht. Es widerstreitet endlich der
Ausspruch des Gesetzes selbst, welcher die Erinnerungen
gegen die Liquidationsverhandlung selbst ebenso, wie jene
gegen den Katastervortrag nur innerhalb der geseglichen
Reklamationsfrist als zulägig anerkennt und hiermit zugleich
erklärt, daß das Versäumniß der Reklamakionsfrist
eine, Heilung der Fehler, sowohl der Liquidationsverhandlung,
als des Katastereintrags, zur Folge hat. Die gesetzlichen
Erfordernisse des Ur-Katasters, deren in §. 95
des Grundsteuer -Gesetzes Erwähnung. geschieht, dürsten
dahin zu beschränken seyn, daß ihm:
1) der Form nach die Beweiskraft nicht gebricht,
2) daß das Kataster von der hierzu aufgestellten Kommission
avgefertiget und daß
3) der Betheiligte zur Wahrung seiner Rechte citirt
war und den hierzu gesetzlich eröffneten Zeitraum ungenützt
verstreichen ließ.
Nur der Mangel der Kompetenz und der Citation
des Betheiligken dürste nach den allgemeinen Grundsätzen
eine unheilbare Nichtligkeit des Katastervortrags zur Folge
haben. Durch die gesetzliche Aufforderung zur Erinnerung
gegen das im Ertrakte ihm behändigte Kataster war
jeder Betheiligte veranlaht, jeden fehlerhaften Katastervorlrag
unker dem Rechtsnachtheile der Anerkennung zu