Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

— 129* — 
Muster 8. 
Stencthebebezirk nDilttentbutr . (B. O. 88. 31 und 242.) 
Machweisung 
der 
in der Brennereirolle vermerkten Veränderungen. 
3. Vierteljahr des Betriebsjahrs 189596. 
Auleitung zum Gebrauche. 
1 Zu Anfang jedes Vierteljahrs ist eine Nachweisung nach dem vorliegenden Muster zu eröffnen und in der Brennerei- 
rolle aufzubewahren. Sobald eine Veränderung in der Brennereirolle angeschrieben ist, wird sie gleichzeitig in diese 
Nachweriung eingetragen. 
* Mit Ablauf des Vierleljahrs wird die Nachweisung abgeschlossen, von der Hebestelle vollzogen und dem Ober- 
komroleur bei dessen nächster Anwesenheit vorgelegt. 
4. Der Oberkontroleur hat zu prüfen, ob die Veränderungen, die im Lause des Vierteljahrs stattgesunden haben, voll- 
ständig und richtig in die Nachweisung und in die Brennereirolle eingetragen und vorschriftlich belegt worden sind, 
und sodann die nölhigenfalls zu berichtigende Nachweisung entsprechend zu bescheinigen. 
1 Die bescheimgte Nachweisung ist, auch wenn sie keine Eintragung enthält, dem Hauptamt einzureichen. 
Diie Nachweisungen sind beim Hauptamte für jeden Hebebezirk in einem besonderen Hefte zu vereinigen und mit 
fortlaufenden Nummern zu versehen. 
17
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.