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Muster 17.
Steuerhebebezirk Dauborn. (B. O. §. 147.)
Branntwein-Abnahme-Hauptbuch.
Betriebsjahr 1895/96.
Dieses Buch enthält S##zzz##Blätter, die Geführt von Huckelmamm, Steuereinnekmer.
mit einer angesiegelten Schnur durchzogen sind.
Dauborn, den a7ten September 1095.
(Siegel, MHMetsener, Oéez#oz’or.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Für jede Brennerei ist eine besondere Abtheilung anzulegen. Die Abtheilungen sind mit fortlaufenden Nummern
zu versehen. Die Eintragungen in jeder Abtheilung sind durch das Betriebsjahr fortlaufend zu numeriren.
2. Die Spalten 1 und 4 bis 12 müssen mit dem Abnahmebuche der Brennerei übereinstimmen.
8 In der Spalte 15 ist zu Beginn des Betriebsjahrs in jeder Abtheilung das Kontingent der Brennerei und die
Jahresmenge, welche zum Zuschlagsatze von 16 oder 18 Pfennig hergestellt werden darf, vorzutragen sowie ferner
über die nach §. 170 Abs. 1 der Brennereiordnung gestellten Anträge auf Anwendung ermäßigter Zuschlagsätze und
· bei wiederholt abtreibenden Brennereien über die Höhe des Schwundnachlasses und den Beginn seiner Anwendung
ein Vermerk zu machen. Die Richtigkeit der Eintragungen ist vom Oberkontroleur zu bescheinigen.
4. Die Hebestelle hat darauf zu achten, daß das Kontingent und die zu ermäßigten Zuschlagsätzen zugelassenen Jahres-
mengen nicht überschritten werden und die nach Lage des Betriebs zutreffenden Zuschlagsätze rechtzeitig zur An-
wendung gelangen. .
5. In der Spalte 15 ist ein Vermerk über die etwa nachzuzahlenden Verbrauchsabgaben= und Zuschlagbeträge
(B. O. F. 167 Abs. 2, l. 169 Abs. 2, 8. 170 Abs. 2 und 3 sowie F. 177) zu machen.
6. Nach der letzten Abnahme des Vierteljahrs ist in jeder Abtheilung die Summe für den abgelaufenen Theil des
Setriebejahr= zu bilden.
7. Am Schlusse des Betriebsjahrs ist das Abnahme-Hauptbuch in allen Abtheilungen abzuschließen.