Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

Muster 20. 
(B. O. F. 155.) 
Bundesstaat: Preiessen. 
(Landeswappen.) 
Branntwmein-Kontingentschein 
Nr. 
  
Der Brennereibesitzer Friedrich Schmidt in Man#fele hat nach Nr. 3 bes 7 der Nach- 
weisung des Sleueramts in Riædorf für die l#e Hälfte des Monats Okkober 1896 Branntwein zu dem 
höheren Verbrauchsabgabensatz abfertigen und auf das Kontingent anschreiben lassen. Der Branntwein 
ist in Folge der Anwendung des höheren statt des niedrigeren Verbrauchsabgabensatzes höher belastet mit 
  
  
in Worten: 
  
  
  
Vorstehender Betrag kann von jedem Inhaber dieses Kontingentscheins bei jeder Hebestelle auf 
nicht gestundete Branntweinsteuer aller Art statt baarer Zahlung in Anrechnung gebracht werden. Er 
kann auch auf gestundete Branntweinsteuer angerechnet werden, sofern diese im Monat 4P 189“ oder 
später fällig wird. Die Anrechnung auf gestundete noch nicht fällige Steuer kann durch Bekanntmachung 
des Reichskanzlers zeitweilig ausgeschlossen werden. 
Die Gültigkeit dieses Scheines erlischt am 21ten Oxrober 1897. 
Im Falle des Verlustes des Scheines ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren unzulässig. 
Ber#in, den 204n Offober 1896. 
Der Provinzial-Steuer-Direitor. 
Stempelabd’uck.) (Unterschrift.) 
Ausgefertigt: 
(Name.) Wan#mann, 
(Diensteigenschaft.) 8e#re##Z
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.