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Hat man z. B. ermittelt, daß der Stoßhebel drei Zähne über 87,5 steht, so findet man durch
die oben angedeutete Berechnung, daß zwischen 87,5 und 90 Prozent, zwischen denen sich an der
Kurve dreizehn Zähne befinden, der Fortgang um einen Zahn 0,19 Prozent ausmacht, mithin sind
drei Zähne — 0.57 Prozent, und es ergiebt sich die Ablesung zu 87,5 + 0,57 — 88,07 Prozent.
Hätte der Stoßhebel ebensoviele Zähne unter 87,5 gestanden, so wäre die Ablesung bei gleicher
Zahl der Zähne zwischen 85 und 87,5 Prozent, 87, — 0,57 — 86,)3 Prozent.
8. 23.
6. Alkoholrad, Auf die Achse des Fallhebels ist das Alkoholrad mit einer die Achse umschließenden Buchse
Bremsfeder. lose aufgesteckt. Der Arm I des Fallhebels enthält zwei nach unten hin sich verengende Aus-
sparungen, sogenannie Taschen (Abbildung 3, die Deckplatte ist hier abgenommen). Durch die Mitte
dieser Taschen geht der hintere Theil des Kranzes des Alkoholrads , wodurch vier Kammern
entstehen. In jede dieser Kammern ist eine kleine Kugel eingelegt. Bei der Aufwärtsbewegung
von IX werden diese Kugeln in den engeren Raum der Kammern gepreßt, sie drücken gegen den
Radkranz von K und klemmen somit das Rad an dem Arme N fest, so daß dieses Rad sich mit
dem Fallhebel drehen muß. Bei der Abwärtsbewegung des Armes gelangen dagegen die Kugeln
in den weiteren Raum der Kammern; das Rad wird dann nicht mitgenommen und außerdem an
einer Rückwärtsbewegung noch durch ein besonderes Gesperre gehindert, durch welches der vordere
Theil des Radkranzes geht. Dieses Gesperre ist in dem an der Trogwand befestigten Ansatzstücke 1=
(Abbildungen 2 und 4) angebracht. Demgemäß dreht sich das Rad nur beim Rückgange des
Fallhebels, also immer nur von rechts nach links, und zwar, da es auf derselben Achse wie der
Fallhebel sitzt, um denselben Winkel wie dieser. Da nun die Größe dieses Drehungswinkels von
der Stärke des Branntweins im Schwimmertopf abhängig ist, so schreitet das Alkoholrad bei jeder
Trommelkippung um einen Betrag fort, welcher der Stärke des in die Meßuhr geleileten Brannt-
weins entspricht.
Um zu verhindern, daß das Rad durch Erschütterungen bewegt wird, ist noch eine Brems-
feder § aus Neusilber (Abbildung 4) vorgesehen, die an zwei Stellen gegen den Kranz des Rades
drückt. Die Bremsfeder wird auf einen an der Trogwand befindlichen Stift gesteckt, zu welchem
Zwecke sie in ihrer Mitte eine durchbohrte halbkugelförmige Vertiefung hat. Um ein Abgleiten von
dem Rade zu verhindern, ist die Feder an ihrem oberen Ende mit zwei Lappen versehen, die das
Rad zu beiden Seiten umfassen. r
24.
7. Exzentrische Zur Berichtigung der Winkelbewegung des Fallhebels und damit auch der des Alkoholrads
Besestigung ist die auf dem Kleeblatte Maufliegende Rolle v (Abbildungen 3, 34a und 36) exzentrisch an einer
der Rolle v. Kreisscheibe befestigt. Durch Drehung dieser Scheibe wird die Entfernung der Rolle von der Achse
des Fallhebels, d. i. die Länge des Hebelarms K, geändert; die Hebellänge bedingt aber den
Winkel, um den der Fallhebel und mit ihm das Alkoholrad bei jeder Trommelkippung sich dreht.
Von der Normal-Aichungs-Kommission ist die Länge, die der Hebelarm K bei der Prüfung
zatte dadurch angemerkt, daß über den Rand der Exzenterscheibe am Fallhebel (Träger der
olle vy) und den Rand des Hebels hin parallel zur Achse eine geradlinige Marke eingerissen ist
(Abbildung 3).
§. 25.
8. Beziehung des Das Alkoholrad dreht sich um genau denselben Winkelbetrag wie der Fallhebel bei seiner
Alkoholrads Aufwärtsbewegung; beim Durchfließen von Alkohol (100 Prozent) beträgt also seine Bewegung
zum Alkohol- ebenfalls 36 Grad. Die Uebertragung der Bewegung des Alkoholrads auf das Alkoholzählwerk
66 werse. ist derart eingerichtet, daß der Drehung des Rades um 36 Grad ein Fortschreiten des Zählwerks.
um 6⅜ Liter, d. i. um den Raumgehalt einer Trommelkammer, entspricht. Fließt nun Branntwein
von 50 Prozent durch die Meßuhr, so beträgt die Drehung des Fallhebels und des Alkoholrads,
folglich auch der Fortschritt des Alkoholzählwerkes, halb #W) soviel, das Zählwerk schreitet
also dann bei der Kammerentleerung um 3 ½ Liter fort. Ueberhaupt schreitet das Alkoholzähl=
werk beim Durchfließen von Branntwein von a Prozent Stärke für jede Kammerentleerung um
a 2% 0
—+—6 * 62/8 Liter fort.