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einer Glasglocke überdeckt. Die Vorlage wird entweder, wie in der Abbildung, durch die Ver—
bindungsrohre getragen oder durch einen untergestellten Fuß gestützt, oder es wird an geeigneter
Stelle eine Rohrschelle oder dergleichen umgelegt und in die Wand eingelassen.
In Brennereien, in denen der Branntwein stark verunreinigt abfließt, so daß ein gewöhnliches
Jilter obiger Art nicht ausreicht, ist ein Zellenfilter (Abbildung 7) anzubringen. Der aus dem
Kühler kommende Branntwein gelangt hier durch das U-förmig gebogene Rohrr unmittelbar in die
mit einer Glasglocke überdeckte Vorlage; unter der Glocke mündet auch das Luftrohr (. In der
Vorlage fließt der Branntwein über und gelangt in das die Filtersäcke z umschließende Gehäuse.
27 solcher Säcke hängen im Umkreise neben einander. Jeder Sack hat seinen besonderen Eingang
und bildet für sich eine Filterzelle; die Eingänge sind auf schräger Fläche angeordnet, so daß der
Eingang zu einer Bee immer höher liegt als der Eingang zu der vorhergehenden Zelle. Der aus
der Vorlage überfließende Branntwein läuft zunächst in diejenige Zelle, welche gerade unter dem
Ausflusse sich befindet und deren Eingang am tiefsten liegt. Ist diese verstopft, so daß sie keine
Flüssigkeit mehr aufnimmt, so treten die beiden nächsthöher gelegenen Zellen in Wirksamkeit und
so fort. Um jede Stockung im Zuflusse zum Alkoholmesser zu verhüten, ist an der höchst gelegenen
Stelle der Zelleneingänge noch ein breiter, Schlitz vorgesehen, in den ein Filtersack nicht eingehängt ist.
Sind alle Zellensäcke so weit verunreinigt, daß der Branntwein nicht schnell genug ablaufen kann,
so fließt er durch diesen Schlitz unmittelbar nach dem Alkoholmesser ab. Jedoch wird durch die in
bestimmten Zeitabschnitlen vorzunehmenden Reinigungen dafür zu sorgen sein, daß dieser Fall nur
ganz ausnahmsweise eintreten kann. —
35.
18. Nummer des Die Nummer, die der Alkoholmesser trägt und die im Beglaubigungsscheine (§. 3) angegeben
Arohol- wird, ist insbesondere auf dem Topfe, seinen Zuleitungen und Ableitungen, der Trommel, dem
messers. Schwimmer und seinem Gehänge, dem Federbocke, dem Stoßhebel, dem Fallhebel, dem Alkoholrade,
den Schildern der beiden Zählwerke und jedem Probegewicht ersichtlich gemacht.
8. 36.
II. Aufslellung. Nach Ausführung der amtlichen Prüfung (§. 3) wird der Alkoholmesser vom Verfertiger unter
1. Versendung. Aufsicht von Beamten der Normal-Aichungs-Kommission für die Versendung vorbereitet. Zu diesem
Zwecke werden zunächst die Probegewichte in den für ihre Aufbewahrung bestimmten Blechkasten gelegt
und wird dieser, nachdem er in Papier eingeschlagen und durch Anbringung von Dienstsiegeln der Normal-
Aichungs-Kommission gegen unbesugtes Oeffnen gesichert worden ist, mit dem Schwimmer zusammen in
eine kleine Kiste gestellt. Hinzugesügt werden der Schwimmerhalen, ein Hakenschlüssel zum Einstellen der
Feder und ein Muterschtüseel Die Kiste wird gleichfalls durch Dienstsiegel der Normal-Aichungs-
Kommission verschlossen und hierauf in eine größere Kiste gesetzt, die auch die Vorlage sowie den Einsetz-
kasten und den diesen umschließenden Rahmen (R in Abbildung 6) enthält. Eine zweite größere Kiste
nimmt die in einen verschnürten Sack gethane Trommel auf; durch Bettung in Holzwolle ist dafür
gesorgt, daß sie während der Versendung sich nicht verrücken kann. Die beweglichen Theile des
Alkoholmessers werden festgebunden und die Achsenlager millelst zwischengelegter Zeugstücke gegen
Beschädigung durch Stöße während der Versendung geschützt. Die Kugeln der Gesperre werden
in Papier gepackt und an das Holzstück gebunden, welches auf den Lagern der Trommelachse ruhl.
Der Umschlußkasten wird hierauf in gehöriger Weise um die MeLbuhr gelegt und durch Beamte der
Normal-Aichungs-Kommission mit zwei Bleien gesichert. Für das eine Blei wird eine Draht= oder
Schnurverbindung an einem der beiden Scharniere der Vorderwand des Kastens (/1 oder 72 in
Abbildung 6), für das andere eine ebensolche Verbindung an einem der beiden Sicherungsbolzen
Wi oder 2c#2 angebracht. Der so verbleite Kasten wird in eine dritte Kiste gesetzt, die auch die
Sohlplalte mit dem Anker sowie die zum Tragen der ganzen Meßuhr bestimmten eisernen Trag-
stangen (vergl. §. 39 am Schluß) aufurmmi. In einer vierten Kiste sinden der Zinksturz und der
Untersatz ihren Platz.
§. 37.
2. Ort der Auf- Die Aufstellung des Alkoholmessers (5. 5) erfolgt in der Regel in dem Raume, in welchem
stellung. sich der Kühler befindet. Befindet sich dieser jedoch im Freien, so erhält der Alkoholmesser zweck-
mäßig seinen Platz in dem Raume, in welchem das Brenngeräth steht. Für die Aufstellung wird
ein Flächenraum von etwa einem Meter im Geviert an erschütterungsfreier Stelle und thunlichst