Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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nahe am Kühler beziehungsweise thunlichst fern vom Brenngeräth ausgewählt. Die Oberkante 
des gemauerten Unterbaues (Abbildungen 6 und 6b), auf dem die Meßuhr zu stehen kommt, soll 
wenigstens 65 Centimeter tiefer liegen als die Unterkante des aus der Vorlage austretenden Zu- 
flußrohrs K“. Zwischen den Kühler und den Alkoholmesser wird die Vorlage 3mit dem Filter 
eingeschaltet. Der Unterbau ist so einzurichten, daß die vordere Seite der Meßuhr freiliegt und 
vom Tageslichte hinreichend erhellt wird, um die Ablesungen der Zählwerke ohne künstliche Be- 
leuchtung ausführen zu können; die hintere Seite soll mindestens 30 Centimeter von Wänden und 
anderen festen Gegenständen abstehen, damit nach dem Zurückschlagen des Umschlußkastens die 
inneren Theile der Meßuhr bequem zugänglich bleiben. Die Ausstellung in unmittelbarer Nähe 
des Brenngeräths oder der Dampfmaschine ist nur dann zulässig, wenn ein geeigneterer Platz nicht 
aufgefunden werden kann; auch ist in solchem Falle wenigstens während der Federeinstellungen 
(§§. 40 und 8) der Einfluß der vom Brenngeräth u. s. w. ausgestrahlten Wärme auf die Feder 
durch Zwischenstellen von Brettern oder dergleichen thunlichst aufzuheben. Bei der Auswahl des 
Platzes ist auch auf den Lauf der Abflußleitung Rücksicht zu nehmen. Diese Leitung muß sich so 
ordnen lassen, daß jede Stauung beim Abfließen des Branntweins aus der Meßuhr ausgeschlossen 
ist. Zu diesem Zwecke sind stärkere Krümmungen thunlichst zu vermeiden, auch ist dem Abflußrohre 
stets eine größere Weite zu geben als dem Einflußrohre. Das Abflußrohr an irgend einer Stelle 
ansteigen zu lassen, ist zu vermeiden. . 
Der Unterbau erhält eine Länge von wenigstens 103 Centimeter (4 Steine), eine Breite von 
64 (2 ½ Steine) und eine Höhe von wenigstens 45 Centimeter. Die Höhe wird, wenn genügendes 
Gefälle für den zufließenden Branntwein vorhanden ist, so gewählt, daß man die Ablesung der 
Zählwerke in bequemer Haltung sitzend ausführen kann. Die Abbildungen 6, 6a und 6b geben 
einen Anhalt für die Herstellung des Unterbaues. (In Abbildung 60b blieben die wirklichen Ab- 
messungen der Steine außer Betracht.) Der Unterbau wird aus wenigstens fünf Steinlagen er- 
richtet; der Rahmen R für den Einsetzkasten E ruht auf der fünften Lage von oben und endet 
oben in der die zweite Steinlage von oben deckenden Cementschicht. Das Rohrstück o wird in die 
oberste Steinlage so eingemauert, daß seine Mittelachse nahezu 19 Centimeter von der vorderen 
Seite des Unterbaues absteht und daß es gerade über dem Zuführungsloche des Rahmens 
endet. Der hintere Theil dieses Rahmens hat einen vorspringenden Rand, der das Herausnehmen 
des Rahmens verhindert. Unter der dritten Steinlage von oben wird der Kopf des Ankers & in 
Cement gebetlet, während der Ankerbolzen durch die oberen Steinlagen geführt wird. Auf der 
obersten Steinlage wird endlich die Sohlplatte H, nachdem die Bolzen 1, 2, 3, 4 von unten her 
durch sie hindurchgesteckt worden sind, mit Cement festgelegt und mit der den übrigen Theil dieser 
Lage deckenden Cementschicht ausgeglichen. Die obere Fläche ist mit Hülse einer Wasserwaage 
wagerecht zu richten. Auf die Sohlplatte und den Unterbau setzt man schließlich gemäß der An- 
gabe im §. 33 den Untersatz 7 und verankert ihn mit Hülfe des Keiles 5. 
§. 39. 
Die einzelnen Theile des Alkoholmessers werden vor dem Aufsetzen auf den Untersatz zusammen- 
gestellt. Zu diesem Zwecke wird zunächst von der aus ihrer Kiste genommenen Meßuhr der Um- 
schlußkasten entfernt. Hierauf wird das Zuleitungsrohr 2 (Abbildung 2) abgebunden und abge- 
schraubt; ferner werden die anderen festgebundenen Theile, nämlich das Gehänge ), die Feder 0, 
der Stoßhebel 2 und der Fallhebel X gelöst und wird das die Kugeln enthaltende Papier ab- 
genommen. Ebenso löst man die Schraube, in der das hintere Achsenlager des Stoßhebels sich 
befindet (in der Abbildung nicht sichtbar), entfernt das zum Schutze dieses Lagers eingelegte Zeug- 
stück, verschiebt den Stoßhebel ein wenig nach hinten, wodurch das vordere Lager frei wird und 
nimmt auch aus diesem das Zeugstück heraus. Danach setzt man den Stoßhebel in der früheren 
Weise wieder ein; die hintere Lagerschraube wird dabei bis zum Zusammenfallen der vorgesehenen 
Marken angezogen. Hierauf werden die Zählwerke, die Bremsfeder, das vordere Lager der Achse 
des Fallhebels mit diesem und dem Alkoholrade, und die Deckplatte des vorderen Gesperres ab- 
genommen. Auch wird, nachdem die Schraube 7“ am Federbocke herausgenommen ist, die Feder O 
nach links hin völlig umgelegt, wobei sie aber nur ganz in der Nähe des Federbocks, also in der 
Nähe ihres eingespannten Endes, anzufassen ist. Endlich werden das auf den Lagern der Trommel- 
3. Unterban. 
4. Zusammen, 
setzen des 
Alkohol= 
messers.
	        
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