— 279 —
Anlage 4.
(M. O. C. 9.)
Verhandlung über Wiederinbetriebsetzung eines Alkoholmessers.
Verhandelt Baumbach, den 12½n September 1900.
Anwesend:
1. der Brennereibesitzer Herr Rübesam,
2. der Oberkontroleur Hartung,
3. der Steueraufseher Doehle.
Der in der Brennerei des Herrn Rübesam hier aufgestellte Alkoholmesser Nr. 1345 ist wegen
Wiederaufnahme des Brennereibetriebs wieder in Betrieb zu setzen.
Zunächst wurde der Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 913¼), der des Alkoholzählwerkes
zu 094 691,6 ermittelt und dann, nachdem man sich von der Unversehrtheit der Verschlüsse überzeugt und
den Zinksturz abgehoben hatte, der Umschlußkasten geöffnet. Hierauf wurden an das Gehänge der Reihe
nach die Probegewichte für 100, 80 und O0 Prozent angehängt; dabei stellte sich die Spitze des Stoß-
hebels auf nachstehend vermerkte Stellen der Kurve ein:
beim Anhängen der Gewichte für 100 Prozent stand der Stoßhebel 3 Zähne oberhalb 100;
beim Anhängen der Gewichte für 80 Prozent stand der Stoßhebel 3 Zähne oberhalb 80;
beim Anhängen der Gewichte für 0 Prozent stand der Stoßhebel etwa 3½ Millimeter
oberhalb 0.
Die Feder wurde nunmehr so berichtigt, daß der Stoßhebel bei Anhängung der drei Paar
Probegewichte die drei entsprechenden Stärken an der Kurve genau anzeigte: dabei wurden die Schrauben
am Federbocke sowie die Muttern an dem Federende fest angezogen. Blattseder, Stoßhebel, Kleeblatt,
Alkoholrad, Fallhebel und Bremsfeder befanden sich, wie festgestellt wurde, in brauchbarem und sauberem
Zustande. Hierauf wurde der Topf von der Vorlage aus mit Branntwein bis über die obere Schlange
gefüllt; der Schwimmer wurde seiner Kiste, deren Verschluß unverletzt war, entnommen und, nachdem
man sich überzeugl hatte, daß seine Beschaffenheit zu Bedenken keinen Anlaß gab, an die Feder gehängt,
worauf in die Achsenlager der Trommel noch reichlich Oel gegossen und dann der Kasten der Meßuhr
geschlossen wurde. Die Sicherungsbolzen wurden eingeschoben und mit zwei Bleien versichert. Nachdem
man sich noch überzeugt hatte, daß die Bleie an den Scharnieren des Fußgestells und an der Flansche
des Einflußrohrs während der Nachprüfung unverletzt geblieben waren, wurde der Zinksturz über den
Alkoholmesser gesetzt und mit zwei Bleien wieder verschlossen. Zum Schlusse wurde die Ablesung der
Zählwerke wiederholt; man fand nunmehr den Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 980, den des
Alkoholzählwerkes zu 094 750,7. Der Stand der Zählwerke vor Oeffnung und nach Wiederverschließung
der Meßuhr wurde im Meßuhrbuche vermerkt.
Rübesam,
Brennereibesitzer.
Hartung, Doehle,
Oberkontroleur. Steneraufseher.