Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Steuerhebebezirk Muster 2. 
(L. O. S. 10, 
R. O. K. 10.) 
Lagerrolle. 
I. Branntweinlager Seite 
II. Branntwein-Reinigungsanstalten Seite 
Bei Veränderungen im Besitz ist der Name des 
.Wird eine Gewerbsanstalt gänzlich abgemeldet, so i 
Anleitung zum Gebrauche. 
In der Lagerrolle ist für Branntweinlager und für Branntwein-Reinigungsanstalten je ein besonderer Abschnitt 
anzulegen. Innerhalb dieser Abschnitte erhält jedes Lager bezw. jede Anstalt eine besondere Abtheilung. Die 
Abtheilungen sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen. 
Wird ein Lager oder eine Reinigungsanstalt neu eingerichtet, so trägt die Hebestelle aus der ihr zugehenden Näume- 
und Gerätheanmeldung in die sosfort zu eröffnende Abtheilung der Rolle den Namen des Besitzers und den Ort der 
Gewerbsanstalt ein. Die Nummern, Benennungen und Raumgehalte der Geräthe werden auf Grund der vom 
Oberkontroleur bescheinigten Anmeldung und der zugehörtgen Vermessungsverhandlungen nachgetragen. 
isherigen Besitzers mit rother Tinte zu durchstreichen und der 
Name des neuen Besitzers daneben oder darüber zu schreiben. 
Veränderungen im Geräthestande werden auf Grund der bescheinigten Veränderungsanzeigen und der Vermessungs- 
verhandlungen nachgetragen. Dabei find abgemeldete oder abgeänderte Geräthe mit rother Tinte und zwar so 
zu streichen, daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. Die abgeänderten und neu hinzutretenden 
Geräthe werden unter der letzten Eintragung nachgetragen. 
4 dies in der Lagerrolle zu vermerken; die zugehörige Abtheilung 
ist mit rother Tinte zu durchkreuzen. 
In Spalte 7 sind die dem Besitzer der Gewerbsanstalt dauernd bewilligten Vergünstigungen und besondere Anord- 
nungen, die für das Lager oder die Reinigungsanstalt getroffen sind, unter fortlaufenden Nummern mit Angabe 
des Tages v5n der Nummer der Verfügung kurz zu vermerken. Nicht mehr gültige Vermerke sind mit rother Tinte 
zu durchstreichen. 
Sopweit Beläge vorhanden sind, ist bei jeder Eintragung die Belagnummer anzugeben. 
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