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kungen
Bezeichnung und des Eigengewichts
während der Lagerung;
der Beamten.
III. Abschreibung.
Der
Branntwein
ist ab-
geschrieben
im
Lagerbuch
unter Abth.
und Nr.
so.
Das für das leer
abgelassene
Gefäß in das
Lager
aufgenommene
Ersatzgefäß
ist angeschrieben
unter Nr.
Name
der
Beamten.
. x — —
12.
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