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2.
Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeter Methylalkohol in der für den Holgzgeist vorgeschriebenen
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Verhalten gegen Quecksilberchlorid. 5 Kubikcentimeter der 1 prozentigen Lösung des Thieröls in
Branntwein von 86 Gewichtsprozent sollen beim Versetzen mit 5 Kubikcentimeter einer 2pro-
zentigen Lösung von Ouecksilberchlorid in Branntwein von 86 Gewichtsprozent alsbald eine
voluminöse flockige Fällung geben. 5 Kubikcentimeter der O,o#prozentigen Lösung des Thieröls,
mit 5 Kubikcentimerer der Ouecksilberchloridlösung versetzt, sollen alsbald noch eine deutliche Trübung
zeigen.
XI. Chloroform.
Dichte. Die Dichte des Chloroforms soll bei 15 Grad zwischen 1,485 und 1,/89 liegen.
Mischbarkeit mit Wasser. Werden 10 Kubikcentimeter Chloroform mit 20 Kubikcentimeter Wasser
geschüttelt, so soll nach dem Absetzen die untere Schicht mindestens 9,5 Kubikcentimeter betragen.
XlII. Jodoform.
Aeußere Beschaffenheit. Das Jodoform soll ein zitronengelbes krystallinisches Pulver von durch-
dringendem Geruche sein.
Flüchtigkeit. Wird 1 Gramm Jodoform durch Erhitzen verflüchtigt, so soll ein wägbarer Rückstand
nicht verbleiben.
Schmelzpunkt. Der in kapillaren Glasröhrchen und in einem Luft= oder Flüssigkeitsbade mit einem
amtlich geprüften Thermometer ohne Berücksichtigung von Korrekluren bestimmte Schmelzpunkt soll
zwischen 110 und 120 Grad liegen.
XIII. Petroleumbenzin.
Aeußere Beschaffenheit. Das Benzin soll aus farblosen nicht fluoreszirenden Antheilen des
Petroleums bestehen.
Dichte. Die Dichte des Petroleumbenzins bei 15 Grad soll zwischen O,65 und O),72 liegen.
Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeter Petroleumbenzin in der für den Holzgeist vorgeschriebenen
Weise destillirt, so sollen bis 40 Grad nicht mehr als 5 Kubikcentimeter, bis 100 Grad mindestens
75 Kubikcentimeter übergegangen sein.
Löslichkeit in Wasser. Werden 20 Kubikcentimeter Petroleumbenzin mit 20 Kubikcentimeter Wasser
geschüttelt, so soll nach einer halben Stunde die obere Schicht mindestens 19 Kubikcentimeter be-
tragen.
Löslichkeit in Branntwein. 2 Kubikcentimeter Petroleumbenzin sollen sich bei nicht mehr als 20 Grad
in 20 Kubikcentimeter Branntwein von 86 Gewichtsprozent klar lösen.
XIV. Technisch reiner Methylalkohol.
Aeußere Beschaffenheit. Der Methylalkohol soll eine farblose mit blauer Flamme brennbare
Flüssigkeit sein.
Dichte. Die Dichte des Methylalkohols soll bei 15 Grad zwischen 0,795 und 0,/#10 liegen.
Weise destillirt, so sollen bis 63 Grad nicht mehr als 2 Kubikcentimeter, bis 67 Grad mindestens
90 Kubikcentimeter übergegangen sein. Der Einfluß des Barometerstandes ist wie bei dem Holz-
geist in Anrechnung zu bringen.
Löslichkeit in Wasser und in Natronlauge. 20 Kubikcentimeter Methylalkohol sollen sich mit 40 Kubik-
centimeter Wasser und mit 40 Kubikcentimeter Natronlauge von 1,/ Dichte zu je einer klaren
Flüssigkeit mischen.
XV. Rizinusöl.
. Aeußere Beschaffenheit. Das Rizinusöl soll ein bei gewöhnlicher Temperatur zähflüssiges hell-
gelbliches fettes Oel sein.