Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster 14. 
(Bfr. O. §. 36.) 
Steuerhebebezirktkt 
Branntmein-Verwendungsbuch. 
(Steuerfreie Berwendung von undenaturirtem Brauntwein.) 
Betriebsjahr 19 
Dieses Buch enthält. Blätter, die mit einer Geführt von 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
, den ten 19 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Für jeden Verwendungsberechtigten ist eine besondere Abtheilung unter fortlaufender Ziffer anzulegen. Apotheker, 
die undenaturirten Branntwein sowohl im eigentlichen Apothekenbetrieb als auch zur Herstellung von Heilmitteln 
steuerfrei verwenden, die zum Vertrieb an Wiederverkäufer bestimmt sind, erhalten für den Apothekenbetrieb und 
die außerhalb desselben erfolgende Herstellung von Heilmitteln je eine besondere Abtheilung. 
2. Soweit nöthig, ist das Verwendungsbuch mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu 
versehen. 
3. Für Apotheker und die im §. 29 unter b der Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten ist in der Ueberschrift jeder 
Abtheilung die Jahresbedarfsmenge anzugeben. 
4. Die Spalten 1 und 3 bis 5 sind in Uebereinstimmung mit den entsprechenden Spalten des Abrechnungsbuchs zu 
führen. Die Spalte 5 ist fortlaufend aufzurechnen. 
56“
	        
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