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Direktiobezirk Muster 1.
Hauptamtsbezirk (5. 1 der Vorschristen it die Branntwein-
Steuerhebebezirk
Einzusenden:
von den Hebestellen an das Hauplamt bis zum 2.
Hoauptämtern an die Direktiv- 1 jedes
behöddeieieiee 5. Monals
TDitorektiobehörden an das Kai- 1 onals.
serliche Statistische mt 10.
Monat 19
nNachweisung
über
Branntweinerzeugung und Branntweinverbrauch.
Anleitung zum chebrauche.
1. In der Spalte 1 sind die nach den Branntwein--Abnahmebüchern und den Abfindungsbüchern im Laufe des
Kalendermonats erzeugten Alkoholmengen einzutragen.
2. In der Spalle 2 sind die Alkoholmengen nachzuweisen, welche nach dem Denaturirungsbuch und dem Branntwein-
Verwendungsbuch im Laufe des Kalendermonats denaturirt oder ohne Denaturirung zur steuerfreien Verwendung
abgelassen worden sind.
3. In der Spalte 3 sind die mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel denaturirten Alkoholmengen nachzuweisen.
4. In der Spalte 4 sind die nach den Lagerbüchern und den Reinigungsbüchern am Schlusse des Kalendermonats in
den Lagern und Reinigungsanstalten unter steuerlicher Kontrole verbliebenen Alkoholmengen einzutragen.
5. In der Spalte 5 find die Alkoholmengen zu vermerken, welche etwa zur Berichligung der Angaben in früheren
Nachweisungen zu= oder abzusetzen sind.
6. Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter find
bei der Anschreibung außer Betracht zu lossen, 4 von 50 Liler und darüber stud als ein volles Hektoliter
anzunehmen.
7. Am Fuße der Nachweisung sind die im abgelaufenen Rechnungsmonat angeschriebenen Gesammibeträge an
Verbrauchsabgabe nach den beiden Sieuersätzen in Uebereinstimmung mit den Einnahmebüchern anzugeben und
aus ihnen die versteuerten Alkoholmengen zu berechnen.
In der Nachweisung für den Monat März sind von den unteren Hebestellen den im Nechnungsmonate
März angeschriebenen Abgabenbeträgen die Beträge zuzurechnen, welche in der Zeit vom 27. bis zum 31. März
zur Anschreibung gekommen sind.
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