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Direktivbezirk Muster 3.
. (§. 3 der Vorschriften über die Branntwein-
Hanptamtsbezirk Statistik.)
Betriebsjahr 19
Die im Vetriebe gewesenen Brennereien nach Menge und Art des erzeugten
Branntweins, nach den zur Anwendung gekommenen Steuerarten und Steuer-
erhebungoformen und nach den Rontingentsmengen.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat sich auf den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den Direkliv-
behörden bis zum 20. Dezember einzusendende auf den ganzen Direktiobezirk zu beziehen.
2. Brennereien, die aus verschiedenen Stossen Branntwein erzeugt haben, find in der Spalte für den Stoff nachzuweisen,
aus welchem die größere Alkoholmenge erzeugt worden ist.
3. Als Abfindungsbrennereien sind nur die Brennereien nachzuweisen, welche während des ganzen Betriebsjahrs
der Abfindung unterworfen waren.
4. Als Hefenbrennereien sind alle in Verbindung mit Hesengewinnung betriebenen Brennereien aufzuführen, auch die,
in welchen nur während eines Theiles des Betriebsjahrs Hele gewonnen worden ist.
5. Als Erzeugung m niedrigeren Verbrauchsabgabensatze sind auch die Alkoholmengen zu behandeln, welche auf das
Kontingent der Brennereien angeschrieben, aber unter Inanspruchnahme von Kontingentscheinen zum höheren Verbrauchs-
abgabensatz abgefertigt worden sind.
6. Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Liter find bei
der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als volles Hektoliter anzunehmen.
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