Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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— 152 — 
Muster 3 (zu §. 17). 
  
VZeugniß 
der 
Prüfungskommission zu 
über die 
7 Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung seitens des Studirenden 
der Medizin 
Dem Studirenden der Medizin 
aus- ist bei der mit ihm abgehaltenen 
. ersten Wieder- zweiten Wieder- 
Vorprüfung holungsprüfung " holungsprüfung 
am am. am 
ausweislich des beigesügten Zeugnisses (oder 1 
bei zweiter Wiederholung: der beigefügten ! 
" · · Zeugnisse) 
1. in der Anatomie die Censur: D „ 
2.= Physiologie- - 
3.= Physik - - 
4. --Chemie - - 
5.-.Zoologie = - I , 
6.--Botanit- - 
lsomit die Gesammicensur ertheilt worden. 
(Falls der Studirende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von I: Die 
Meldung zur Wiederholungsprüfung in hat frühestens nach 
und spätestens bis zum zu erfolgen.) 
den ten 1 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
Siegel der Prüfungslommission.) (Namc.)
	        
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