Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß 
der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes 
verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich 
dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
.. .... ELIIEEIIE 
Vorstehende Unterschrift de 
und zugleich, daß der Bewerber d. Aussteller der obigen Erklärung nach . en Vermögens- 
verhältnissen zur Bestreitung der Kosten fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. 
..... .... „ den.. .. . 19. .. .. 
L. S. 
Anmerkung. 1. ZJe nachdem die Erklärung unter a oder unter b abgegeben wird, ist der Text 
unter b oder unter a zu durchstreichen. 
2. Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so hat 
dieser eine besondere Erklärung hierüber in folgender Form ausgustellen: 
Gegenüber denn , geboren n z , 
der sich zu seinem Diensleintritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur 
Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und 
Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militär- 
verwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des 
Bewerbers als Selbstschuldner. 
"„ dden 19. 
Vorstehende Unterschrift rc. 
3. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder 
notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an 
den Bewerber verpflichtet ist. 
Muster 18. 
Die Bemerkungen unter b erhalten folgende Fassung: 
„b) der nach Muster 17a ertheilten Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung 
daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der 
Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen. 
Statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, 
daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und 
daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber 
für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten sowie die Fähigkeit des 
Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrig- 
keitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vor- 
stehenden Absatze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon 
kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen 
Beurkundung. 
Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des gesetzlichen 
ertreters.“
	        
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