Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

— 30 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
...Q(( 
Bu bettehen durch alle Postanstalten und guchhandlungen. 
  
  
XXX. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 7. Maͤra 1902. V10. 
Inhalt: 1. Kousulat· Wesen · Ernemungen; — Er 6 . 6 
mächligungen zur Vornahme von Goilsandsahen 4. Zoll- und Stener-Wesen: Ergänzung der Ausführungs- 
e a9 bestimmungen zum Reichsstempelgeseze; — Berände- 
2. Augemeine Verwaltungs-Sachen: Verbol der in Funnn rungen in dem Stande oder den Befugnissen der 3oce 
ru Jeilschrite — · B und Steuerstellen.. .... 
3. Mah- und Gewichts-Wesen: Uebertragung der eiugut 5. A — 
zur amtlichen Prüfung und Veglaubigung lelirischeg — » usweisung von uslaͤndern aus dem 
Meßgeräthe. . 
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Julius von Engelbrechten 
zum Vize-Konsul in Océs (Guatemala) zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Jacob Schaeffer zum Vize- 
Konsul in Carüpano (Venezuela) zu ernennen geruht. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Gesandten in Teheran, Legalionssekretär Dr. von Kühl- 
mann, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes 
vom 6. Febiuar 1875 für das Gebiet von Persien und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
erlheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit 
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Vertreter des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu, Dolmetscher Lange, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezink des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächligung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem 
Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.