Full text : Staats-Lexikon.

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Kapitalien  und  Arbeitskräften,  wogegen
beim  Passivhandel  Ausfuhr  und  Einfuhr
in  den  Händen  Fremder  sind.  Aktiva,
die  pofitiven  Bestandteile  (Aktivvermögen)
  eines  Vermögens,  im  Gegensatz
zu  den  Passiva  (Passivvermögen),
den  Schulden.  Im  Konkurs  versteht  man
unter  der  Aktivmasse  die  Gesanntheit
der  Außenstände  und  der  positiven  Vermögensbestände
  überhaupt,  welche  die
Konkuremale  aufzuweisen  hat,  im  Geensatz
  zur  Passivmasse,  der  Gesamt-Meit
  der  Schulden  des  Kridars.  Aktivstand,
  der  wirkliche  Bestand  eines  Heers,
eines  Vermögens  2c.

Aktuar  (lat.  Actnarius),  Beamter,  der
über  die  gerichtlichen  Vorgänge  glaubhafte
Niederschriften,  die  sogen.  Protokolle,  anfertigt.
  Die  deutschen  Justizgesetze  haben.
dafür  die  deutsche  Bezeichnung  Gerichtsschreiber
  wieder  angenommen;  auch
Sekretär  einer  Behörde,  z.  B.  Polizeiaktuar.


Alabämofrage,  wichtiger  Völkerrechtsfall,
  welcher  1872  durch  ein  in  Genf  zusammengetretenes
  Schiedsgericht  zu  Gunsten
  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
  entschieden  ward.  Letztere  hatten
nämlich  von  England  um  deswillen  Schadenersatz
  verlangt,  weil  das  südstaatliche
Kaperschiff  Alabama,  so  benannt  nach  dem
nordamerikanischen  Freistaat  dieses  Namens,
  in  England  erbaut  und  ausgerüstet
worden  war  und  während  des  Bürgerkriegs
  der  Unionsflotte  großen  Schaden
zugefügt  hatte,  bis  es  vor  dem  Hafen  von
Cherbourg  von  einem  unionistischen  Schiff
in  den  Grund  gebohrt  ward.

la  suite  Ffrank,  spr.  wit),  im  Gefolge;
  Offiziere  à  la  s.  des  Generalstabs,
eines  Regiments  2c.  tragen  die  Uniform
des  Truppenkörpers,  in  dem  sie  à  las.
stehen,  befinden  sich  aber  in  etatsmäßigen
Dienststellen  außerhalb  dessen  Bereich,  z.  B.
als  Lehrer  in  Militäranstalten,  bei  der
Artillerieprüfungskommission  2c.

Albertinische  Linie  des  Hauses  Sachsen
  (Albertiner),  s.  Sachsen

binagli  jus  (lat.,  Elbinagiam
franz.  Droit  daubaine).  Heimfallsrecht
(s.  Fremdenrecht).

Iealbe  (span.,  v.  arab.  algadi,  .Rich-Aktuar

  —  Algerien.

tert),  in  Spanien  Titel  des  Vorstands
einer  politischen  Gemeinde,  des  Vorsitzenden
  des  Ayuntamiento  (Gemeinderats),
der  von  der  Gemeinde  aus  den  Mitgliedern
des  letztern  auf  ein  Jahr  gewählt  und  von
der  Regierung  bestätigt  wird,  zugleich
Friedensrichter  ist,  in  Bagatellsachen  endgültig
  entscheidet  und  in  Kriminalfällen
die  Voruntersuchung  leitet.

Alderman  (spr.  ähld’'rmin,  Altester),
im  Angelsächsischen  (aldorman)  Vorsteher
einer  Genossenschaft,  besonders  aber  Titel
der  Oberbeamten  der  Kreise  oder  Grafschaften
  (ahires)  und  der  Altesten  (senatores)
  des  Reichs,  die,  anfangs  von  den
Königen  ernannt,  dann  von  den  Freigutsbesitzern
  erwählt,  in  den  Volksversammlungen
  (witenagemot)  stimmten
und  in  Kriegszeiten  die  Miliz  ihrer  Grafschaften
  zu  führen  pflegten.  Nach  der
dänischen  Eroberung  wurde  der  Name
durch  den  der  dänischen  Jarls  (earls)  verdrängt.
  Jetzt  bilden  in  Großbritannien
und  zum  Teil  auch  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Nordamerika  die  Aldermen
  den  Stadtrat,  an  dessen  Spitze  der
Mayor  (in  London  Lord-Mayor)  steht,  der
aus  den  Aldermen  auf  ein  Gr  ewählt
wird,  während  diese  selbst  von  den  Wahlberechtigten
  eines  jeden  Stadtviertels  (ward)
gewählt  werden.  Ihre  Funktionen  bestehen
vornehmlich  in  der  polizeilichen  Oberaufsicht
  über  den  Distrikt,  den  sie  repräsentieren.
  Die  drei  ältesten  unter  ihnen  sowie
  die,  welche  bereits  die  Würde  des
Mayorsbekleidet  haben,  fungieren  zugleich
als  Friedensrichter.

Algerien,  vormals  türk.  Vasallenstaat,
seit  1830  fronzösiche  Kolonie,  auf  der
Nordküste  Afrikas  zwischen  Marokko  und
Tunis;  318,334  qkm  mit  (18677)  2,867,626
Einw.  Das  Land  zerfällt  in  die  drei  Departements
  Algier,  Oran  und  Konstantine
  mit  den  drei  gleichnamigen  Hauptstädten,
  von  denen  Algier  52,702,  Oran
40,674  und  Konstantine  39,823  Einw.
hat.  Man  unterscheidet  den  Teil  des  Landes
  mit  vollständig  geordneten  staatlichen

,HVerhältnissen  als  „  Territoire  civil«  von

dem  übrigen  Teildes  Landes,  welcher  ebenfalls
  unter  französischer  Oberhoheit  steht
(Territoire  de  commandement).  und