Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Direktivbezirk Muster 1. 
Süßstoff-Bezugsschein für Apotheken. 
Nr. für 19 
(Name des Bezugsberechtigten).... 
 
ist berechtigt, im Kalenderjahr 19 für die von ihm geleitete......   Apotheke zu 
(Ort, Straße, Hausnummer) .........................    
Süßstoff aus anderen inländischen Apotheken oder unmittelbar aus der Saccharinfabrik zu Salbke- 
Westerhüsen bei Magdeburg gegen vorschriftsmäßig ausgestellte Bestellzettel zu beziehen. 
(Ort und Tag) 
... Haupt .....amt. 
(Stempel) (Unterschrift) 
Ein Muster zum Süßstoff-Bestellzettel liegt an. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Bei jeder Süßstoffbestellung ist dieser Bezugsschein dem Lieferer vorzulegen. Letzterer hat den gelteferten Süßstoff 
auf der Rückseite dieses Scheines in den Spalten 1 bis 5 einzutragen, die Richtigkeit der Eintragung durch Aus- 
füllung der Spalten 6/7 zu bescheinigen und alsdann den Bezugsschein dem Besteller zurückzugeben, den Bestellzettel 
aber als Beleg zum Süßstoff-Ausgabebuche (Lagerbuche) zurückzubehalten. 
2. Der Besteller (Inhaber des Bezugsscheins) hat in Spalte 8 den Tag des Eintreffens der bestellten Süßstoffsendung 
zu vermerken. Am Jahresschlusse hat er die Eintragungen der Lieferer des Süßstoffs auf der Rückseite dieses Scheines 
abzuschließen, von der Summe die nach dem Süßstoff-Ausgabebuch abgegebene oder verwendete Menge abzusetzen 
und den verbliebenen Bestand in dem Bezugsscheine für das neue Jahr vorzutragen · 
3. Der abgelaufene Bezugsschein ist alsdann mit dem abgeschlossenen Süßstoff-Ausgabebuch und den zu diesem ge- 
hörigen Belegen (erledigte Bestellzettel und ärztliche Anweisungen) der Bezirkssteuerstelle einzureichen.