Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Centralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamle des Innern. 
  
  
Du bezsiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
16. 
  
Berrlin, Freitag, den 10. April 1903. 
XXXl. Jahrgang. 
  
  
  
  
  
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Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme -v“ Bawikwesenf Status der deutschen Notenbanken Ende 
von Civilstandsakten; — Exequaturerteilung Seite 133 ar3 —.——————— ions- 
2. Allgemeine Verwaltungssachen: Verbot der in Wien er- 4. Joll- und Stenerweseu- Bestellung von Stations 
(chinenden Zeitung „Wiener Sonn= und Montags- 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
el ung « -.------s--.- Reichsgebiete W„ „ U„U.7T 136 
  
  
1. Kon fulatwesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Sofia beschäftigten Vizekonsul Freiherrn von Falken- 
hausen ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §& 85 des Gesetzes 
vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen General-= 
konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem Königlich Schwedisch-Norwegischen Generalkonsul Andres Rudolf Landström in BLübeck ist 
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Landgerichts I in Berlin vom 16. Januar und 
9. März d. J. gegen die in Wien erscheinende „Wiener Sonn= und Montags-Zeitung“ binnen Jahres- 
frist zweimal Verurteilungen auf Grund der §§ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in 
Anwendung des § 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die 
fernere Verbreitung dieser Zeitung auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 7. April 1903. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
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