Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Centralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
  
Zu bettehen durch alle Postanstalten und VGuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. April 1903. X 18. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung Seite 143 3. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
2. Marine uu Sihh3 suslishrungsbestimmungen zum vom 1. April 1902 bis Ende März 19068. 147 
. Allerho en rlasse betressen 1e Uhrun e 2 
Eisernen Kreuzes naf der Handelsflagge, * Fe- 4. Polizeiwefen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
bruar 1008 1443 Reichsgebiete 148 
  
  
1. Konufulatwesen. 
  
Dem Konsul der Republik Cuba, Joss Vidal Caro, in Bremen ist namens des Reichs das 
Exequatur erteilt worden. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
  
Auf Grund der Bestimmung unter Nr. 3 des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Führung des 
Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge, vom 7. Februar 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 199) sind von dem 
Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts unterm 26. März 1903 die nachstehenden 
Ausführungsbestimmungen 
erlassen worden: 
6 1. Die Gesuche um Erteilung des Flaggenscheins — Muster A der Anlage — sind von dem 
Gesuchsteller beim zugehörigen Bezirkskommando einzureichen und von diesem unter Beifügung eines 
Auszugs aus den Personalakten an das betreffende Stationskommando der Marine abzugeben. 
2. Das Stationskommando hat die Richtigkeit der Angaben des Gesuchs eventuell unter 
Heranziehung geeigneter Auskunftsstellen zu prüfen und das Gesuch unter Stellungnahme an den 
Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts abzugeben. 
3. Der Flaggenschein — Muster B der Anlage — geht an den Gesuchsteller auf dem Dienst- 
wege zurück. 
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