Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
Zu bettehen durch alle Postanstalten und VGuchhandlungen.
XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. April 1903. X 18.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung Seite 143 3. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
2. Marine uu Sihh3 suslishrungsbestimmungen zum vom 1. April 1902 bis Ende März 19068. 147
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Eisernen Kreuzes naf der Handelsflagge, * Fe- 4. Polizeiwefen: Ausweisung von Ausländern aus dem
bruar 1008 1443 Reichsgebiete 148
1. Konufulatwesen.
Dem Konsul der Republik Cuba, Joss Vidal Caro, in Bremen ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
2. Marine und Schiffahrt.
Auf Grund der Bestimmung unter Nr. 3 des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Führung des
Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge, vom 7. Februar 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 199) sind von dem
Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts unterm 26. März 1903 die nachstehenden
Ausführungsbestimmungen
erlassen worden:
6 1. Die Gesuche um Erteilung des Flaggenscheins — Muster A der Anlage — sind von dem
Gesuchsteller beim zugehörigen Bezirkskommando einzureichen und von diesem unter Beifügung eines
Auszugs aus den Personalakten an das betreffende Stationskommando der Marine abzugeben.
2. Das Stationskommando hat die Richtigkeit der Angaben des Gesuchs eventuell unter
Heranziehung geeigneter Auskunftsstellen zu prüfen und das Gesuch unter Stellungnahme an den
Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts abzugeben.
3. Der Flaggenschein — Muster B der Anlage — geht an den Gesuchsteller auf dem Dienst-
wege zurück.
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