Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

3. Zoll- und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steunerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halberstadt ist die selbständige Zuckersteuerstelle zu Hamers- 
leben aufgehoben worden. Von den ihr bisher unterstellten Zuckerfabriken ist die in Hamersleben 
belegene Fabrik der selbständigen Zuckersteuerstelle zu Hötensleben zugewiesen, während die Fabriken zu 
Otileben und Wulferstedt der mit dem Steueramt J zu Oschersleben verbundenen Zuckersteuerstelle zugeteilt 
worden sind. Von der Zuckersteuerstelle zu Hötensleben ist die Zuckerfabrik zu Offleben abgezweigt und 
der mit dem Steueramt 1 in Eilsleben verbundenen Zuckersteuerstelle zugewiesen worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Steueramt I zu Ohlau im Bezirke des Hauptsteueramts Breslau ! die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter und von Tabakversendungsscheinen II, 
der Zollabfertigungsstelle am Kanalhafen in Dortmund im Bezirke des Hauptsteueramts daselbst 
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und lI. 
dem Steueramt I zu Schwelm im Bezirke des Hauptsteueramts Dortmund die Befugnis zur 
Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 über das von der chemischen Fabrik zu Einergraben zwecks 
Denaturierung bezogene Salz, 
dem Steueramt I zu Löcknitz im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin II die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter, 
dem Steueramt I zu Uslar im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Begleitscheinen II über das von der Gewerkschaft Justus 1 in Volpriehausen zu versendende 
inländische Salz, 
dem Steueramt I zu Ober-Glogau im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O. S. die 
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter, 
dem Steueramt ! zu Homburg v. d. H. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die 
Befugnis, ohne Zucker u. s. w. bloß eingekochtes Obst (Mus) und getrocknete Apfelschalen, Tarifnummer 2502, 
sowie rohen Kakao in Bohnen, Tarifnummer 25 m Ze, sofern diese Waren zur Aufnahme in das Privat- 
transitlager der Firma W. Spies & Co. daselbst bestimmt sind, auch dann abzufertigen, wenn sie mit 
Begleitschein I ohne spezielle Revision unter Eisenbahnwagenverschluß oder mit Ladungsverzeichnis und 
Begleitzettel eingehen, und Begleitscheine I über die vorbezeichneten Waren bei deren Versendung aus 
dem Privattransitlager der genannten Firma auszufertigen, 
dem Steueramt 1 zu Steinau a. O. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau die Befugnis 
zur Gelfdigung von Zollbegleitscheinen I über Kaffee, Reis, Schmalz, Petroleum, gesalzene Heringe 
un erste, 
dem Steueramt I zu Grünberg i. Schl. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die 
unbeschränkte Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I. 
Im Königreiche Bayern. 
In Ingolstadt ist ein Hauptzollamt errichtet worden. Dem genannten Amte ist das Niederlagerecht 
und die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, zur Erledigung 
von Salzbegleitscheinen I und II, zur Erledigung von Uebergangsscheinen, zur Vornahme von Abfertigungen 
im Eisenbahnverkehre nach Maßgabe der §8. 63 und 66 bis 71, sowie der §§. 65 und 96 des Vereins- 
zollgesetzes beigelegt worden. 
Mit dem Hauptzollamt Ingolstadt ist die bisherige Aufschlageinnehmerei Ingolstadt vereinigt. 
Im Koönigreiche Sachsen. 
Dem Steueramte zu Auerbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Plauen ist die unbeschränkte 
Befugnis zur selbständigen Abfertigung von hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu 
den Zollsätzen der Tarinummer 41 c 2 beigelegt worden.
	        
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