Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Im Königreiche Württemberg. 
Dem Orts= und Grenzsteueramte zu Lauffen a. Neckar im Bezirke des Kameralamts zu Bietigheim 
ist die unbeschränkte Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen über Tabak 
beigelegt worden. 
Im Großherzogtume Baden. 
Der Steuereinnehmerei zu Renchen im Bezirke des Finanzamts zu Achern ist die Befugnis zur 
Ausfertigung von Versendungsscheinen I und II und zur Erledigung von Versendungsscheinen I über 
Tabak beigelegt worden. 
Im Großherzogtum Oldenburg. 
Dem Steueramte zu Wildeshausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oldenburg ist die Er- 
mächtigung zur Vorabfertigung von Bier erteilt worden, für welches die Rückvergütung der Brausteuer 
bei der Ausfuhr beansprucht wird. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung sind nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen die Dienstbezirke der nachstehend aufgeführten Stations- 
kontrolleure vom 1. Januar 1903 ab anderweit abgegrenzt. Es ist beigeordnet 
der Großherzoglich mecklenburgische Zollinspektor Hagen zu Halle a. S. den Königlich preußischen 
Hauptsteuerämtern zu Halle a. S., Mühlberg a. E., Naumburg a. S., Nordhausen und Wittenberg (Re- 
gierungsbezirk Merseburg): 
der Königlich preußische Steuerinspektor Krausche zu Erfurt dem Königlich preußischen Haupt- 
steueramte zu Langensalza, den Hauptämtern, Oberkontrollen und selbständigen Steuerstellen des Thüringischen 
Zoll= und Steuervereins, in welchem seit dem 1. April 1901 auch die Fürstlich schwarzburgischen Unter- 
herrschaften (Oberkontrolle Frankenhausen und Steuerämter zu Sondershausen und Frankenhausen) ein- 
bezogen worden sind, sowie den Großherzoglich sächsischen Amtern Allstedt und Oldisleben und dem 
sachsen-koburg-gothaischen Amte Volkenroda; 
der Königlich preußische Steuerinspektor Traue zu Metz den Kaiserlichen Hauptzollämtern zu 
Diedenhofen, Metz und Saarburg sowie dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Saargemünd; 
der Königlich preußische Steuerinspektor Heuser zu Straßburg i. E. dem Kaiserlichen Haupt- 
zollamte zu Schirmeck und den Kaiserlichen Hauptsteuerämtern zu Colmar, Hagenau und Straßburg i. E.; 
der Königlich preußische Steuerinspektor Seiler zu Mülhausen i. E., den Kaiserlichen Hauptzoll- 
zinsen , Altkirch, St. Ludwig und Münster i. E. sowie dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Mül- 
ausen i. E. 
. Ferner ist vom gleichen Zeitpunkt ab unter Belassung in dem bisherigen Dienstverhältnisse 
beigeordnet 
der Königlich preußische Steuerinspektor Philipp zu Nürnberg dem neu errichteten Königlich 
bayerischen Hauptzollamte zu Ingolstadt und 
der Königlich preußische Steuerinspektor Müller zu Karlsruhe dem Großherzoglich badischen 
Hauptsteueramte zu Pforzheim. 
  
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