Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1881. (58)

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an  Sonntagen
von  8—9  Uhr  Vormittags  und
„  2—5  „  Nachmittags.

S.  4.
Orte,  nach  welchen  Telegramme  gerichtet  werden  können.

I.  Telegramme  können  nach  allen  Orten  aufgegeben  werden,  nach  welchen  die  vorhandenen
  Telegraphenverbindungen  auf  dem  ganzen  Wege  oder  auf  einem  Theile  desselben
die  Gelegenheit  zur  Beförderung  darbieten.  Ist  am  Bestimmungsort  eine  Telegraphenanstalt
  nicht  vorhanden,  so  erfolgt  die  Weiterbeförderung  von  der  äußersten  bezw.  der
seiens  des  Aufgebers  bezeichneten  Telegraphenanstalt  entweder  durch  die  Post,  oder  durch
Eilboten,  oder  durch  Post  und  Eilboten,  oder  durch  Estafette.  Der  Aufgeber  eines  Telegramms
  kann  verlangen,  daß  dasselbe  bis  zu  einer  von  ihm  bezeichneten  Telegraphenanstalt
  telegraphisch  und  von  dort  bis  zum  Bestimmungsort  durch  die  Post  befördert
verde.  Ist  keine  Bestimmung  über  die  Art  der  Weiterbeförderung  getroffen,  dann  wählt
die  Ankunfts-Telegraphenanstalt  die  zweckmäßigste  Art  derselben  nach  ihrem  besten  Ermessen.
  Das  Gleiche  findet  statt,  wenn  die  vom  Aufgeber  angegebene  Art  der  Weiterbeförderung
  sich  als  unausführbar  erweist.

II.  Die  Aufgabe  der  Telegramme  mit  der  Bezeichnung  „amtslagernd“,  „postlagernd“
  oder  „bahnhoflagernd"  ist  zulässig.

S.  5.
Eintheilung  der  Telegramme.
I.  Die  Telegramme  zerfallen  rücksichtlich  ihrer  Behandlung  in  folgende  Gattungen:
1)  Staatstelegramme,
2)  Telegraphen-Diensttelegramme,
3)  a.  dringende
b.  gewöhnliche

Bei  der  Beförderung  genießen  die  Staatstelegramme,  welche  als  solche  bezeichnet
und  durch  Siegel  oder  Stempel  beglaubigt  sein  müssen,  vor  den  übrigen  Telegrammen,
die  Telegraphen-Diensttelegramme  vor  den  Privattelegrammen  und  die  dringenden  Privattelegramme
  vor  den  gewöhnlichen  Privattelegrammen  den  Vorzug.

II.  In  Bezug  auf  die  Abfassung  der  Telegramme  sind  zu  unterscheiden:

Privattelegramme.