Polarisations-
geräte.
Abwägen und
Auflösen der
Probe; Auffüllen
zu 100 cem.
Klärung.
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Anlage C.
Anleitung zur Vestimmung der Polarisation.
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Zur Bestimmung der Polarisation für Zwecke der Steuerverwaltung darf nur ein Halb-
schattensaccharimeter benutzt werden. Für dieses entspricht bei Beobachtung im 200 mm-Rohre
ein Grad Drehung einem Gehalte von O,26 g Zucker in 100 cem Flüssigkeit bei der Normal-
temperatur von 20° C; eine Zuckerlösung, welche in 100 cem 26 g — das sogenannte Normal-
gewicht — Zucker enthält, bewirkt sonach eine Drehung von 100 Grad. Demgemäß zeigen, wenn
man im 200 mm-Rohre eine Lösung untersucht, welche in 100 cem 26 g der Probe enthält, die
Grade der Skala die Prozente Zucker an. Wendet man nur die Hälfte des Normalgewichts zur
Untersuchung an, so müssen die abgelesenen Grade verdoppelt werden, um Prozente Zucker zu
erhalten. Dasselbe gilt für diejenigen Fälle, in denen die Untersuchung einer, das ganze Normal-
gewicht enthaltenden Lösung in einem 100 mm-Rohre erfolgt. Andererseits machen Untersuchungen
von Lösungen des doppelten Normalgewichts im 200 mm-Rohre sowie von solchen des einfachen
Normalgewichts im 400 mm-Rohre die Halbierung der abgelesenen Grade erforderlich.
Die Untersuchungen sind, namentlich bei Polarisationen nach der Inversion, möglichst bei
der vorangegebenen Normaltemperatur vorzunehmen. «
Bei der Polarisation ist wie folgt zu verfahren:
Man stellt auf einer geeigneten Wage zunächst das Gewicht einer Messingschale oder eines
zur Aufnahme des zu untersuchenden Zuckers dienenden, zweckmäßig an den beiden Langseiten
umgebogenen Kupferblechs fest und wägt darauf das Normalgewicht, 26 g, des zu untersuchenden
Zuckers ab. Falls die Zuckerprobe nicht gleichmäßig gemischt ist, ist es notwendig, sie vor dem
Abwägen unter Zerdrücken der etwa vorhandenen Klumpen gut durchzurühren. Die Wägung
muß mit einer gewissen Schnelligkeit geschehen, weil sonst, besonders in warmen Räumen, die
Probe Wasser abgeben kann, wodurch die Polarisation erhöht wird. Man löst die abgewogene
Zuckermenge alsdann in der Messingschale auf oder schüttet sie vom Kupferblech durch einen
Trichter in einen Meßkolben von 100 cem Raumgehalt, spült anhängende Zuckerteilchen mit etwa
80 cem destilliertem Wasser von Zimmerwärme, welches man einer Spritzflasche entnimmt, nach
und bewegt die Flüssigkeit im Kolben unter leisem Schütteln und Zerdrücken größerer Klümpchen
mit einem Glasstabe so lange, bis der Zucker sich vollständig gelöst hat. Am Glasstabe haftende
Zuckerlösung wird beim Entfernen des Stabes mit destilliertem Wasser ins Kölbchen zurückgespült
und dieses eine halbe Stunde lang in Wasser von 20° C. gestellt. Hierauf wird die Flüssigkeit
im Kolben mittels destillierten Wassers genau bis zu der Marke aufgefüllt. Zu diesem Zwecke
hält man den Kolben in senkrechter Stellung gegen das Licht so vor sich, daß in der Höhe des
Auges die Kreislinie der Marke sich als eine gerade Linie darstellt, und setzt tropfenweise
destilliertes Wasser zu, bis der untere, dunkel erscheinende Rand der gekrümmten Oberfläche der
Flüssigkeit im Kolbenhalse in eine Linie mit dem als Marke dienenden Atzstrich fällt. Nach dem
Auffüllen ist der Kolbenhals mit Filtrierpapier zu trocknen und die Flüssigkeit durch Schütteln
gut mindestens 1 bis 2 Minuten lang durchzumischen.
Zurckerlösungen, welche nach der weiterhin zu erwähnenden Filtrierung nicht klar oder noch
so dunkel gefärbt sind, daß sie im Polarisationsapparate nicht hinlänglich durchsichtig sind, müssen
vor dem Auffüllen zur Marke geklärt oder, wenn erforderlich, entfärbt werden.
Die Klärung geschieht in der Regel durch Zusatz von 3 bis 5 cem eines dünnen Breies
von Tonerdehydrat nebst 1 bis 3 cem Bleiessig. Gelingt die Klärung auf diese Weise nicht, so