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Handelt es sich um glasierte oder kandierte Früchte, so werden diese unter sinngemäßer Ab—
änderung des Verfahrens in gleicher Weise für die Untersuchung vorbereitet.
Zur Ausführung der Zuckerbestimmung werden bei stärkezuckerfreien Früchten 50 cem des nach
obiger Anleitung erhaltenen Filtrats nach dem unter 1 der Anlage B vorgeschriebenen Verfahren
invertiert und nach der Abstumpfung der Säuren mit einer Natriumkarbonatlösung, welche 10 g
trockenes Natriumkarbonat im Liter enthält, mit Wasser zu 1 Liter aufgefüllt. 25 cem dieser ver-
dünnten Lösung dienen nach Zusatz von 25 cem Wasser und 50 cem Fehlingscher Lösung zur Zucker-
bestimmung gemäß dem oben genannten Verfahren.
Bei stärkezuckerhaltigen Früchten werden
a) zur Bestimmung des reduzierenden Zuckers (Invertzucker + Stärkezucker) 100 cem des
Filtrats auf 500 cem verdünnt; für gewöhnlich reicht dieser Grad der Verdünnung für die
Ausführung der Bestimmung des reduzierenden Zuckers aus. Will man sich darüber
Sicherheit verschaffen, so kocht man als Vorprobe 2 cem Fehlingsche Lösung 2 Minuten
lang mit 1 cem des verdünnten Filtrats; wird dabei nicht alles Kupfer reduziert, so ist die
Verdünnung hinreichend. Im anderen Falle müssen 25 cem des verdünnten oder 5 cem
des ursprünglichen Filtrats auf 50 ccm aufgefüllt werden. Mit dieser Verdünnung wird
alsdann in allen Fällen die Ausführung der Bestimmung des reduzierenden Zuckers möglich
sein; dazu verwendet man 25 cem der verdünnten Lösung, setzt 25 ccm Wasser und 50 cem
Fehlingsche Lösung zu und verfährt weiter nach 1 in Anlage B.
b) Die Bestimmung des Gesamtzuckers erfolgt in der gleichen Weise, wie die Zuckerbestimmung
in den stärkezuckerfreien Früchten.
Der Gehalt der stärkezuckerhaltigen Früchte an Rohrzucker ergibt sich aus dem Unter-
schiede der auf 100 g Brei berechneten Mengen Rohrzucker vor und nach der Inversion.
Ist die bei der Zerkleinerung der Früchte an den inneren Gefäßwandungen haften gebliebene
Menge des Breies besonders gesammelt und der Zuckergehalt darin ermittelt worden, so ist dieses
Ergebnis bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen.
Behufs Untersuchung von Schachtelmus, Pasten, Kompott, Gallerte u. dgl. werden 200 g der
Ware in einer Porzellan-Reibschale mit Wasser zu einem gleichmäßigen Brei zerrieben und mit Wasser
zu 1 Liter aufgefüllt. Die Untersuchung erfolgt weiter nach dem für stärkezuckerfreie gezuckerte Früchte
angegebenen Verfahren.
C. Buckerhaltige alkoholhaltige Flüssigkeiten.
Bei der Polarisation braucht der Alkohol nicht entfernt zu werden; vor der Inversion muß dies
jedoch geschehen.
D. Slüssiger Raffinadezucker.
Der flüssige Raffinadezucker enthält in der Regel Invertzucker. Die Untersuchung kann sich
W. beeenräne. festzustellen, daß mindestens ein Zuckergehalt von insgesamt 75 vom Hundert vor-
anden ist.
E. Invertzuckersirup.
Die Feststellung des Zuckergehalts erfolgt nach dem unter 1 in Anlage B angegebenen Verfahren.
F. Eingedickte Milch.
100 8 der Milchprobe werden abgewogen, mit Wasser zu einer leicht flüssigen Masse verrührt
und in einen Meßkolben von 500 cem Raumgehalt gespült. Die Flüssigkeit wird darauf mit etwa-
20 cem Bleiessig versetzt, mit Wasser zu 500 cem aufgefüllt, durchgeschüttelt und filtriert.
Vom Filtrat werden 75 cem in einen Kolben von 100 cem Raumgehalt gebracht und, wenn
erforderlich, mit etwas Tonerdebrei versetzt. Darauf wird mit Wasser zur Marke aufgefüllt, filtriert
und nach Anlage C polarisiert.
Ferner werden 75 cem desselben Filtrats mit 5 cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,19
versetzt, nach Vorschrift der Anlage B invertiert, zu 100 cem aufgefüllt und filtriert, worauf wiederum