Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
9. Forstverwaltung: 
Hausmeister und Pedelle bei den König- 
lichen Forstakademien zu Eberswalde 
und Münden, 
Wald-, Torf-, Wiesen-, Wege= und Flöß- 
wärter. 
  
soweit diese Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtig- 
ten bezw. mit auf 
Forstversorgung 
dienenden Anwär- 
tern der Jäger- 
Bataillone besetzt 
werden können. 
  
Direktoren der Königlichen 
Forstakademien. 
Die betreffenden 
rungen. 
Regie- 
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal--Angelegenheiten. 
1. Bei sämtlichen Verwaltungen: 
Maschinisten, Heizer, Röhrmeister 
sonstige gleichartige Stellen. 
2. Konsistorien: 
* Bureaubeamte. 
3. Provinzial-Schulkollegien: 
* Bureaubeamte. 
4. Universitäten: 
* Bureau= und Kassenbeamte, 
und 
Expedienten bei den Universitätsbiblio- 
theken. 
5. Lehrerinnen-Seminar zu Droyssig: 
Rendant. 
6. Kunstgewerbe-Museum zu Berlin: 
Sekretär der Unterrichtsanstalt. 
7. Königliche Nationalgalerie zu Berlin: 
* Bureaubeamte. 
  
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zu drei Vierteln, mit 
Ausnahme derStel- 
len der Rendanten 
und Ouästoren. 
mindestens zur Hälfte. 
zwischen Militär= und 
Civilanwärter ab- 
wechselnd. 
ausschließlich, sofern 
unter den Bewer- 
bern eine geeignete 
Persönlichkeit sich 
befindet. 
mindestens zur Hälfte. 
  
-——n 
Die Königlichen Konsistorien, 
einschl. des Landeskonsisto- 
riums zu Hannover. 
Rektor und Senat der Uni- 
versität zu Berlin sowie 
die Kuratorien der übrigen 
Universitäten. 
Der Direktor der Universi- 
tätsbibliothek in Berlin 
sowie die Kuratorien der 
übrigen Universitäten. 
Der Seminardirektor. 
Die Generalverwaltung der 
Königlichen Museen. 
* 
  
J— 
  
  
Die Stellen werden bei 
eintretender Erledi- 
gung ausgeschrieben. 
Die etatsmäßigen Stel- 
len der Königlichen 
Forstkassenren- 
danten fsind für die 
aus dem Militärstande 
#ro orgegangenen 
eamten in gleicher 
Weise wie für die aus 
dem Cirilstande her- 
vorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die 
erforderliche Befähi- 
gung besitzen.
	        
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