Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
– 
  
* Stations= und Ländemeister, 
Obersteuermänner, 
* Kondukteure, 
* Rangiermeister, 
* Packmeister, 
* Wagenwärter und Wagenaufseher, 
* Lokomotipyheizer I. Klasse, 
* Turmwärter, 
Bauausfseher, 
* Bureaudiener, 
* Portiers, 
Werkstätteaufseher, 
Fahrkartendrucker, 
Steindrucker, 
Buchbinder, 
Lichtdrucker, 
* Magazinsgehilfen, 
* Meßgehilfen I. Klasse, 
* Steuermänner, · 
*Schleusenoberwärter, 
Stationsdiener, 
Wagenwärtergehilfen, 
dtheier II. Klasse und Dampfboot- 
eizer, 
Heizer für elektrische und Gasbeleuchtung, 
Wechselwärter, 
* Blockwärter, 
Vorarbeiter im Bahnunterhaltungsdienste, 
Meßgehilfen llI. Klasse, 
Nachtwächter, 
Bureaudienergehilfen, 
Magazinsdiener, 
Matrosen, 
Schleusenwärter, 
Bahnwärter, 
Diätare im Administrativ= und Kanzlei- 
dienste (Kanzleigehilfen, Kassa= und Rech- 
nungsgehilfen, Baurechner, Bauschreiber, 
Telegraphisten), 
Diätare im bautechnischen Dienste (Bau- 
zeichner), · 
Diätare im Vermessungsdienste (Ver- 
messungszeichner), 
  
zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
zu einem Drittel. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
4 Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zur Halfte. 
— 
  
Generaldirektion der Kagl. 
Bahgyer. Staatseisenbahnen. 
  
  
Zunächst wird noch ein 
Drittel dieser Stellen 
für die vor 1886 auf- 
genommenen, in nicht 
statusmäßiger Verwen- 
dung stehenden Be- 
diensteten vorbehalten. 
Zunächst wird noch ein 
Drittel dieser Stellen 
für dle vor 1886 auf- 
genommenen, in nicht 
statusmäßiger Verwen- 
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Zunächst wird noch ein 
Viertel dieser Stellen 
für die vor 1886 auf- 
genommenen, in nicht 
statusmäßiger Verwen- 
dung stehenden Be- 
diensteten vorbehalten.
	        
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