Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
27. Landes-Heil= und Pfleg-Anstalten, Landes- 
Blindenanstalt, Landes-Erziehungsanstalten für 
schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder, 
Landes-Straf= und Korrektions-Anstalten, nebst 
zugehörigen Okonomien: 
Hausdienstbeamte#s), insoweit solche nicht 
gelernte Handwerker sein müssen, 
Aufseher bei den Straf= und Korrektions- 
anstalten ), 
* Oberaufseher bei den Straf= und Korrek- 
tionsanstalten, 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
* Sekretäre. 
28. Dresdner Journal: 
Expedient, 
* Bureauassistent, 
* Inspektor. 
29. Statistisches Bureau: 
Bureaudiätare, 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
* Sekretäre. 
30. Baudirektion im Ministerium des Innern: 
* Bureauassistent. 
31. Badeverwaltung zu Elster: 
Wegewärter, 
Expedient, 
* Sekretär. 
32. Leipziger Zeitung: 
* Bureauassistenten, 
* Sekretär, 
* Expeditionsvorstand (Inspektor). 
33. Stenographisches Justitut: 
Expedient, 
* Bureauassistent, zugleich Kassenverwalter, 
  
Hälfte. 
abmehileind. 
#% Hälfte. 
abwechselnd. 
sabwechselnd. 
zur Hälfte. 
sabwechselnd 
labwechselnd. 
Direktionen und Verwal- 
tungen der Landesan- 
stalten. 
  
4 
Ministerium des 
IV. Abteilung. 
Innern, 
Winisteriumn des Innern. 
inite des Innern 
Ministerium des 
IV. Abteilung. 
Innern, 
Aisterin des Innern, 
IV. Abteilung. 
Ministerium des Innern. 
l 
Ministerium des Innern. 
  
  
) Unter Hausdienst- 
beamtenwerdenalle 
unteren Beamten ver- 
standen, die nicht zum 
Bureau-, Aussichts- 
oder Pflegerdienste ge- 
hören. 
Ir)Ausgenommen 
bleiben die Stellen, bei 
denen Handwerks- 
oder sonstige tech- 
nische Kenntnisse er- 
forderlich sind. 
Die Stelle wird in der 
Regel aus dem 
Bureaupersonale der 
Landesanstalten be- 
setzt. 
Besonderes Erforder- 
nis für beide Stellen 
ist Kenntnis der 
Stenographie Gabels- 
bergerschen Systems.
	        
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