Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

  
Bezeichnung der Stellen. 
  
527 
  
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
G1 
W 0S 
.Kanzleidiener, 
4Kanzleiaufwärter, 
Portier; , 
" b) Staatsarchiv Stuttgart: 
Kanzlist, 
Kanzleiaufwärter; 
c) Filialarchiv Ludwigsburg: 
.Kanzleiaufwärter. 
B. Abteilung für die Verkehrsanstalten. 
a) Ministerium: 
.Kanzlisten, 
.#Kanzleiaufwärter; 
.Kanzleiassistenten, 
.Kanzlisten, 
. Kopisten, 
Tagschreiber, 
Bauschreiber und Werlschreiber, 
* Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter, 
Kanzlei= und Schreibgehilfen bei den Ver- 
waltungen der Strafanstalten und bei den 
Gerichtsgefängnissen, 
Heilgehilfen bei den Strafanstalten, 
Heizer und Maschinenwärter an den Justiz- 
gebäuden zu Stuttgart und Ulm, 
Zustellungsbeamte, deren Stelle 
bloßes Nebenamt versehen wird. 
nicht als 
  
  
Strafanstaltenkollegium. 
Justizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
Justizministerium. 
III. Im Bepartement der ausmärtigen Angelegenheiten. 
A. Politische Abteilung. 
a) Ministerium: 
b) Eisenbahn= und Dampfschiffahrts- 
verwaltung: 
a) Eisenbahnbau und Ve#trieb: 
  
zur Hälfte. 
  
Kanzleidirektion des König- 
lichen Ministeriums der 
auswärtigen Angelegen- 
heiten. 
auswärtigen Angelegen- 
heiten, Abteilung für die 
Königliches Ministerium der 
1 Verkehrsanstalten. 
Königliche Generaldirektion 
der Staatseisenbahnen. 
  
  
Ziffer 11. Die Stellen 
ohne Gefängnisdienst 
bei den Amtsgerichten 
Stuttgart-Stadt, 
Stuttgart-Amt und 
Ulm sind der aus- 
schließlichen Besetzung 
im Wege des Auf- 
rückens nicht vorbe- 
halten. 
Ziffer 15. Es ist der 
Bezug eines nach Ab- 
zug des Aufwandes 
für Dienstbedürfnisse 
verbleibenden Ein- 
kommens von minde- 
stens 1000 Mark, je- 
doch ohne Gewähr- 
leistung der Erlangung 
desselben vorausge- 
setzt. In einzelnen 
Fällen können Zu- 
schüsse gewährt werden. 
  
Ziffer . In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ztffer 2. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 4. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
79°
	        
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