Bezeichnung der Stellen.
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Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
11.
12.
13.
14.
15.
G1
W 0S
.Kanzleidiener,
4Kanzleiaufwärter,
Portier; ,
" b) Staatsarchiv Stuttgart:
Kanzlist,
Kanzleiaufwärter;
c) Filialarchiv Ludwigsburg:
.Kanzleiaufwärter.
B. Abteilung für die Verkehrsanstalten.
a) Ministerium:
.Kanzlisten,
.#Kanzleiaufwärter;
.Kanzleiassistenten,
.Kanzlisten,
. Kopisten,
Tagschreiber,
Bauschreiber und Werlschreiber,
* Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter,
Kanzlei= und Schreibgehilfen bei den Ver-
waltungen der Strafanstalten und bei den
Gerichtsgefängnissen,
Heilgehilfen bei den Strafanstalten,
Heizer und Maschinenwärter an den Justiz-
gebäuden zu Stuttgart und Ulm,
Zustellungsbeamte, deren Stelle
bloßes Nebenamt versehen wird.
nicht als
Strafanstaltenkollegium.
Justizministerium.
Strafanstaltenkollegium.
Justizministerium.
III. Im Bepartement der ausmärtigen Angelegenheiten.
A. Politische Abteilung.
a) Ministerium:
b) Eisenbahn= und Dampfschiffahrts-
verwaltung:
a) Eisenbahnbau und Ve#trieb:
zur Hälfte.
Kanzleidirektion des König-
lichen Ministeriums der
auswärtigen Angelegen-
heiten.
auswärtigen Angelegen-
heiten, Abteilung für die
Königliches Ministerium der
1 Verkehrsanstalten.
Königliche Generaldirektion
der Staatseisenbahnen.
Ziffer 11. Die Stellen
ohne Gefängnisdienst
bei den Amtsgerichten
Stuttgart-Stadt,
Stuttgart-Amt und
Ulm sind der aus-
schließlichen Besetzung
im Wege des Auf-
rückens nicht vorbe-
halten.
Ziffer 15. Es ist der
Bezug eines nach Ab-
zug des Aufwandes
für Dienstbedürfnisse
verbleibenden Ein-
kommens von minde-
stens 1000 Mark, je-
doch ohne Gewähr-
leistung der Erlangung
desselben vorausge-
setzt. In einzelnen
Fällen können Zu-
schüsse gewährt werden.
Ziffer . In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ztffer 2. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 4. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
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